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Di, 15:41 Uhr
28.06.2016
Bundespolitiker äußern sich

Neues aus Berlin (40)

m Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Steffen-Claudio Lemme (SPD) zum Thema: „Teilhabegesetz“. Lemme: Teilhabegesetz mit deutlichen Verbesserungen im Kabinett...

Anlässlich des heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs eines Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen-Claudio Lemme:

„Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Unser Ziel ist es, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Erfreulich ist, dass der Kabinettsentwurf von heute gegenüber dem Referentenentwurf aus dem April noch einmal zahlreiche Verbesserungen enthält.

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Diese betreffen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. Das ist ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich mit anderen Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten führt.

Für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, während es heute nur 2.600 Euro sind.

Das Bundesteilhabegesetz ist damit ein großer Schritt mit deutlichen Verbesserungen und der Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen. Nichtsdestotrotz sehen wir aber auch noch weiteren Ergänzungsbedarf. Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen einsetzen.“

Hintergrund: Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält die heute verabschiedete Fassung weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.

Wahlkreisbüro Seffen-Claudio Lemme
Autor: khh

Kommentare
tannhäuser
29.06.2016, 15.11 Uhr
Wieder eine Chance vergeben
Die undankbaren Schwerbehinderten und ihre Vertreter sind damit nicht zufrieden, was die Sozialdemokraten als historischen Meilenstein der Sozialpolitik feiern. Warum wohl?

Die Erhöhung des Schonvermögens 2017 werden die meisten von ihnen wohl noch erleben.

Dann ist Bundestagswahl. Also leere Versprechungen, um die Schwerbehinderten zur Briefwahl oder in die meist nicht barrierefreien Wahllokale zu locken, damit sie eine der etablierten Parteien für diese Barmherzigkeit wählen ?

Und wer hindert eine neue Regierung, danach die Erleichterungen für 2020 wieder zu kippen? Natürlich aus finanziellen Gründen. Die schwarze Null sitzt selbst im Rollstuhl, empfindet aber keinerlei Mitgefühl für Leidensgenossen.

Dazu kommt: Viele Schwerbehinderungen resultierten aus lebensbedrohlichen Erkrankungen. Zynisch ausgedrückt: Wie bei herausgezögerten Rentenerhöhungen spekuliert die Politik wohl darauf, dass die Zielgruppe das angestrebte Datum gar nicht mehr erlebt?

Aber Milliardenausgaben für Flüchtlingspolitik und rückwirkende Diätenerhöhungen sind immer im Bundes- und jedem Landeshaushalt vorhanden.
SUULMBL
30.06.2016, 08.19 Uhr
Es verwundert uns immer mehr, wie man sich immer wieder ins rechte Licht rücken will!
Sehr geehrter Herr Esser, sehr geehrter Herr Lemme

Am 08.06.2016 hatten wir als betroffene Eltern einer geistig behinderten Tochter einen Artikel natürlich mit "Klarnamen" in die Kyffhäusernachrichten hineingesetzt, mit der Hoffnung vielleicht auf eine Reaktion Ihrerseits. Wir stellen wieder einmal mehr fest,
auf Problemstellungen erfolgt keinerlei Reaktion, aber das Darstellen in den Medien klappt immer super!

Inklusion, Integration, UN-Behindertenrechtskonvention, Bundesteilhabegesetz - dem stehen bis jetzt rund 28.000,- € von uns als Eltern finanzierte Eigenmittel für einen Integrationshelfer/Arbeitsassistenz gegenüber, das ist die Realität!

Jeglichen weiteren Kommentar ersparen wir uns!



Simone, Uwe und Jacqueline Lieder
Mueller13
30.06.2016, 16.36 Uhr
Es geht voran...
Was haben Sie denn? Immerhin kann Ihre Tochter jetzt 50.000Euro ansparen... /sarkasmus off
tannhäuser
30.06.2016, 19.12 Uhr
Dieses Freibetragsgeschwurbel
Ermöglicht es den Eltern, ihre Schulden, die Sie wegen ihrer Tochter machen mussten, auf einen Schlag loszuwerden?

Freibetrag klingt toll. Nur wann braucht man den? Erarbeiten oder Ansparen kann man sich den gar nicht...es sei denn, man lebt von Luft und Liebe.

Das bezieht sich dann wohl eher auf einen grossen Lottogewinn oder ein (un)erwartetes Erbe. Sowas kann jedem passieren und letzteres ist gar nicht so toll, wie viele denken.
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