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Do, 17:38 Uhr
25.08.2016
Polizeidirektion: Bei Schießerei drei Menschen verletzt

"Reichsbürger" verteidigen Grundstück

Zu einer Schießerei mit zwei Leicht- und einem Schwerverletzten ist es heute Morgen während eines Polizeieinsatzes in Reuden bei Zeitz im benachbarten Burgenlandkreis gekommen, teilt die Pressestelle der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd mit. Die Polizei war im Rahmen der Amtshilfe zum Einsatz gekommen: Sie unterstützte einen Gerichtsvollzieher bei der Durchsetzung der Zwangsräumung eines Grundstückes, das von einem so genannten Reichsbürger und seinen Freunden verteidigt wurde.

Bei Eintreffen der Polizeibeamten sowie des Spezialeinsatzkommando (SEK) des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt befanden sich der Betroffene (41) und weitere 13 Personen auf dem Grundstück. Die Einsatzkräfte wurden mit Pflastersteinen und anderen Gegenständen beworfen.

In der weiteren Folge kam es zum Schusswechsel zwischen dem 41-Jährigen und dem SEK. Der 41-Jährige wurde schwerverletzt mittels Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus nach Sachsen gebracht. Sein Zustand ist derzeit stabil, heißt es. Der genaue Ablauf des Geschehens ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Außerdem wurden bei dem Einsatz zwei SEK-Beamte leichtverletzt, einer von ihnen durch eine Schusswaffe. Im Einsatz waren außer dem SEK Polizeibeamte der Landesbereitschaftspolizei und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd.

Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd hat die Ermittlungen, unterstützt durch Beamte des Landeskriminalamtes, aufgenommen.

Über die Hintergründe dieses Einsatzes war heute Nachmittag zunächst nichts in Erfahrung zu bringen. Allerdings wurde bekannt, dass es sich bei dem 41-jährigen Mann, der später als Verletzter ins Krankenhaus geflogen werden musste, und bei den Menschen, die mit Steinen warfen, um so genannte Reichsbürger handelt.

"Reichsbürger" sind laut "Wikipedia", dem Internet-Lexikon, in der heutigen Zeit Mitglieder der so genannten Reichsbürgerbewegung. Bei Wikipedia ist unter anderem zu lesen:

Die Reichsbürgerbewegung umfasst mehrere uneinheitliche, sektenartige Gruppen von Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern, die sich selbst als „Reichsbürger“, „Reichsregierung“, „Staatsangehörige des Freistaates Preußen“ oder „Natürliche Personen“ bezeichnen. Sie entstanden in den 1980er Jahren und treten seit 2010 verstärkt in Erscheinung.

Zu ihrer Ideologie gehört die Ablehnung der Demokratie und häufig die Leugnung des Holocausts. Ihre Anhänger behaupten, das Deutsche Reich bestehe fort, aber – entgegen ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre – nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland. Vielmehr werde das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 (oder den Grenzen von 1914, je nach Gruppe) durch eine Kommissarische Reichsregierung (KRR) oder Ähnliches vertreten. Die Reichsbürgerbewegung wird daher auch als „KRR-Szene“ oder „Reichsideologenszene“ bezeichnet.

Es wird davon ausgegangen, dass die Reichsbürgerbewegung deutschlandweit einige tausend Mitglieder hat. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt sollen es jeweils etwa 200, in Sachsen etwa 300 sein. Das Bundesinnenministerium geht deutschlandweit von mehreren hundert Mitgliedern aus.

Der Fall Reuden

Die "Reichsregierungen" geben gegen Entgelt verschiedene „offizielle“ Papiere aus, wie etwa „Reichsführerscheine“, „Reichsbaugenehmigungen“ oder „Reichsgewerbescheine“. Das Ausgeben solcher Papiere stellt eine wesentliche Einnahmequelle der "Reichsregierungen" dar. Da es sich bei den Papieren aus Sicht des bundesdeutschen Gesetzgebers aber um reine Phantasieprodukte handelt, helfen sie dem Erwerber im Alltag kaum weiter; immerhin ist ihr Besitz auch nicht strafbar. Sobald jedoch jemand unter Vorlage seines "Reichspersonalausweises" Rechtsgeschäfte abwickeln will, und sei es nur die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank, macht er sich unter Umständen wegen Urkundenfälschung strafbar.

Die Gefahr, als "Reichsbürger" mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, ist groß, da diese Menschen im Alltag meist nicht gewillt sind, geltende Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu respektieren. Im Fall von Reuden, wo eine Gerichtsentscheidung nicht respektiert worden war, war die Polizei gekommen, um eine Zwangsräumung abzusichern. Am Ende gab es drei Verletzte, Kopfschütteln und viel Verzweiflung.

Jochen Miche
Autor: jm

Kommentare
Frank1966
25.08.2016, 19.46 Uhr
Ach Wikipedia
Wer diese Definition verfasst hat, ist halt im linksgrün versifften Muff beheimatet. Ja nicht mit Geschichte befassen.
Ich bezeichne Reichsbürger mal als Menschen, welche sich unter anderem mit dem Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts vom 23.11.2007 (BGBl.I.S2614) beschäftigt haben und dieses auch zu lesen verstanden haben.
Paragraph 2: Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht.

Es werden aufgehoben:
1. das erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30.05.1956 ( BGBl.I.S. 437; BGBl. III 104-1)
usw. usw.

Also wenn ich ein Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts aufhebe, besteht doch der Zustand der Besatzung weiter, oder liege ich da falsch.
Micha123
25.08.2016, 20.12 Uhr
Wichtige Frage zum Thema Reichsbürger
Dass es hier im Land Parallelgesellschaften gibt, das ist ja nicht neu.
Jedoch verurteile ich solche Gewaltexzesse.
Egal ob Reichsbürger, Deutscher, Türke, Urlauber oder Flüchtling - innerhalb der BRD gibt es Gesetze, an die sich jeder halten muss!

Bei Thema "Reichsbürger" möchte ich aber noch eine Anmerkung machen.
Wenn es diese Leute offiziell gar nicht geben darf, es Spinner sind, dann stelle ich folgende Frage:

Wie kann es sein, dass hier Kraftfahrzeuge/Pkws mit "Reichs-Kennzeichen" herumfahren?
Vor allem im Kyffhäuserkreis sind mir da in den letzten Jahren einige Autos aufgefallen.

Sie haben ein normales Kennzeichen z.B. KYF XX 123
Aber, dass linke blaue Feld - "Euro-Kennzeichen" mit "D" für Deutschland - sieht anders aus.
Das blaue Feld ist dort in Schwarz-Weiß-Rot und in der Mitte steht das Kürzel "DR" - wahrscheinlich für "Deutsches Reich".

Mehrmals in verschiedenen Abständen habe ich diese Autos gesehen.
Immer fiel mir sofort das Kennzeichen auf. Es ist doch im Grunde ein Kennzeichen-Missbrauch, Steuer-Missbrauch, Versicherungsbetrug. Jedem Polizisten oder Ordnungsbeamten muss es doch sofort auffallen. Das Fahrzeug ist sofort still zulegen - oder???
Die Autos parkten auch am Straßenrand, an Orten wo die Polizei zig Mal am Tag vorbeifahren muss - und nicht irgendwo in einer abgelegenen Sackgasse.

Was irgendwelche Spinner auf ihrem eigenen Grundstück veranstalten - dies kann einem ja egal sein, wenn sie unter sich sind usw.
Aber hier benutzt man öffentliche Straßen. Was ist, wenn ein solches Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist? Wer begleicht dann zum Beispiel meinen Schaden? Die "Deutsche-Reichs-Versicherung"??

Wer einmal richtig im Internet sucht, dort findet man auch Bilder von Fahrzeugen mit Reichs-Kennzeichen.
Wie gesagt, wenn das Fantasien sind, die Reichsbürger im glauben sind, dass sie in einem eigenen Staat leben usw. warum dann diese Kennzeichen in der Öffentlichkeit?
Oder ist die Kennzeichnung doch zulässig? Wenn ja, warum??
Bena234
26.08.2016, 08.45 Uhr
Richtigstellung
@Frank1966: Ihr Kommentar ist natürlich grober Unfug für jeden, der sich ansatzweise mit Recht und Gesetz auskennt. Dass Besatzungsrecht nicht durch die bloße Aufhebung eines Gesetzes zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder in Kraft treten kann, liegt auf der Hand, da hierfür die gesetzliche Ermächtigung fehlt. Und wenn Sie das Bundesbereinigungsgesetz besser gelesen und vor allem überhaupt den Sinn und Zweck dieses Gesetzes verstanden hätten, wäre das auch für Sie offensichtlich; es steht zudem noch im Wortlaut des Gesetzes selbst!

@Micha123: Das Überkleben gültiger Kennzeichen mit eigenen Fantasieaufklebern ist m.W. nicht zulässig. Allerdings denkt sich die Polizei wohl häufig, warum sich mit diesen Schwachsinnigen und gesetzesleugnenden Spinnern noch extra herumschlagen, sich ärgern und sich von diesem staatsfeindlichen Gesocks noch extra den Tag vermiesen lassen?? Klar, man könnte den Halter ausfindig machen, ihm eine Ordnungswidrigkeit anhängen und vielleicht sogar noch weitere Ermittlungen einleiten, um seinen Geisteszustand zu prüfen, der Zulassungsstelle dies mitteilen, die ihn dann zum Idiotentest zitiert. Aber viele Polizisten scheuen den ganzen Rattenschwanz an Papierarbeit, der in diesem Fall kommt. Daher prüfen sie im Vorbeifahren vermutlich nur, ob das "beklebte" Fahrzeug ordentlich zugelassen und nicht als gestohlen gemeldet worden ist. Langfristig verhindern, was jeder "Reichsdepp" auf sein Auto schmiert oder klebt, kann die Staatsmacht ohnehin nicht. Spätestens zum fälligen TÜV wird es dann interessant und es erscheint fraglich, ob ein TÜV-Prüfer auch dann die Plakette zuteilt.
Frank1966
26.08.2016, 10.17 Uhr
Bena234
Können Sie mir vielleicht beantworten, warum unter anderem die amerikanische Besatzungsmacht, Krieg von deutschem Boden betreibt. Vielleicht hat nichts mit nichts zu tun, aber meines Erachtens geht es hier um Besatzungsrecht.
Ich für meinen Teil bin kein Reichsbürger, habe auch nicht über diese geurteilt, sondern nur einige Fragen gestellt. Es wäre schön gewesen, diese sachlich zu beantworten. Wenn die Argumentation schlüssig ist, braucht man doch seinen Gesprächspartner nicht groben Unfug vorwerfen.
Ich frage mich auch, warum deutsche Politiker so ehrlich sind und in der Öffentlichkeit sagen, das wir seit 1945 kein souveräner Staat sind ( reichlich Material im Internet, Schäuble, Gysi und co. ). Es gibt doch offensichtlich so viele Ungereimtheiten, in dem was uns vorgegaukelt wird und der Wahrheit.
Frank1966
26.08.2016, 10.29 Uhr
Bena234
"Dass Besatzungsrecht nicht durch die bloße Aufhebung eines Gesetzes zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder in Kraft treten kann, liegt auf der Hand, da hierfür die gesetzliche Ermächtigung fehlt".

Lesen Sie sich diesen, Ihren Satz noch einmal durch. Ich halte diesen für sehr widersprüchlich, welcher einen recht-und gesetzlosen Zustand definiert.

Dann erklären Sie mir doch bitte einmal sachlich, unter welchem Recht wir stehen. Was ist mit Artikel 146 unseres Grundgesetzes?
Frank1966
26.08.2016, 11.13 Uhr
Bena234
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4ndische_Milit%C3%A4rbasen_in_Deutschland#/media/Datei%3AUS_military_bases_in_Germany_2017.png

Vielleicht haben Sie hierzu eine plausible Erklärung, verbunden mit der Frage warum die ehemalige russische Besatzungszone so unbefleckt ist, wo doch einer der vielen amerikanischen Feinde im Osten beheimatet ist.
Bena234
26.08.2016, 12.48 Uhr
@Frank1966
Die amerikanischen Truppen sind hier stationiert aufgrund des NATO-Truppenstatuts. Die Russen sind nicht in der NATO. Haben daher auch keine Truppen in Deutschland.

Insbesondere haben Sie das Bundesbereinigungsgesetz falsch interpretiert. Es steht dort in § 3 Satz 2 und 3 ja ausdrücklich, dass "durch die Aufhebung weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet werden. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden." Damit ist alles gesagt und ihre Schlussfolgerung entbehrt jeder Grundlage.

Ihre übrigen Ausführungen zu Souveränität und Besatzungsrecht sind grob falsch und frei erfunden. Sie haben mit den wirklichen Umständen nichts zu tun und für ihre Schlussfolgerungen fehlt die Grundlage. Auch Schäubles Zitat fiel in einem ganz anderen Kontext. Wenn man Schäubles Rede im Gesamten betrachtet, fällt auf, dass seine Rede deutlich zeigt, dass er von einem veränderten Souveränitätsbegriff ausgeht, dem jedoch alle Staaten unterliegen (einschließlich Frankreich, USA, GB oder Russland). Schäubles Aussage ist daher als vermeintlicher Beleg für die Ansichten der Reichsideologen nicht geeignet. Gysis Aussagen hat er selbst übrigens nachträglich revidiert und richtiggestellt: https://www.sonnenstaatland.com/2014/01/30/gysi-stellt-seine-aussage-zur-souveraenitaet-richtig/

Als was - wenn nicht "Unfug" - würden Sie denn unglaubwürdige und nicht belastbare Aussagen denn bezeichnen? Sie stellen Ihre Aussagen ja einfach als Tatsachenbehauptungen hin, ohne daraufhinzuweisen, dass sie nicht aus seriöser Quelle stammen, sondern Sie den Inhalt vermutlich aus Youtube-Videos aufgeschnappt haben. Das sind keine zuverlässigen, geeignete Quellen.
Wollen Sie juristische Texte verstehen, müssen Sie auch juristische Fachliteratur zur Hand nehmen und dürfen nicht selbst eigene Interpretationen anstellen, die nicht glaubwürdig sind und einer juristischen Prüfung nicht standhalten.

Art. 146 GG sagt übrigens nur, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann, aber nicht muss. Diese Schlussbestimmung des Grundgesetzes begründet keine Pflicht, sondern bietet nur eine Möglichkeit, wie sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben kann.
Bena234
26.08.2016, 13.10 Uhr
Was ist Souveränität?
Noch etwas zum Thema Souveränität: Schäuble macht eindeutig Werbung für die Abgabe nationalstaatlicher Kernkompetenzen, um Krisen gemeinsam - also im Verbund mit anderen souveränen Staaten - lösen zu können. Dies ist notwendig, da nicht alle Probleme, mit denen ein völkerrechtlich (!) souveräner Staat wie Deutschland konfrontiert ist, im nationalstaatlichen Alleingang gelöst werden können. Das ist also die eigentliche Botschaft, die inhaltliche Message vom im Internet vielfach kolportierten Schäuble-Zitat, dass "Deutschland nicht souverän sei seit 1945". Die "Reichsbürger" ziehen nur diesen Satz heraus und geben damit Schäubles Zitat sinnentstellt wieder.

Souveränität bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt. Nichts anderes bedeutet der Begriff Souveränität (s. http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18212/souveraenitaet; www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Definitionen/Pdf/Souveraenitaet.pdf)

Strenggenommen ist heutzutage aber kein Staat dieser Welt faktisch souverän! Jeder Staat ist in seiner Souveränität eingeschränkt aufgrund von bi- und multilateralen Abkommen und internationalen Vereinbarungen. Staaten können sich zwar über diese hinwegsetzen, müssen dann aber mit Sanktionen rechnen durch andere Staaten rechnen. Einen rechtsfreien Raum, in dem jeder souveräne Staat für sich "umherwerkeln" und ggf. sogar noch Menschenrechtsverbrechen begehen könnte, gibt es nicht mehr. Daher ist Deutschland seit 1990 zwar ein souveräner Staat (wie Frankreich, die USA, Großbritannien oder Russland), doch genauso eingeschränkt wie andere souveräne Staaten.
Bena234
26.08.2016, 15.24 Uhr
@Frank1966
Ich will noch etwas ergänzen zu Ihrem Kommentar ("Lesen Sie sich diesen, Ihren Satz noch einmal durch. Ich halte diesen für sehr widersprüchlich, welcher einen recht-und gesetzlosen Zustand definiert.") und insbesondere aufzeigen, wie unsinnig er ist:

Nehmen wir doch einfach mal ein anderes Bundesbereinigungsgesetz in die Hand und lesen, was dort in Art. 1, der mit "Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes" betitelt ist, steht: "Das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben." (http://www.buzer.de/gesetz/7965/)

Niemand mit Verstand und Zurechnungsfähigkeit käme hier und heute ernsthaft auf den Gedanken zu glauben, dass das Saarland seit 2007 nicht mehr ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland wäre. Nur die Reichsdeppen selbst fantasieren sich diesen Blödsinn herbei: http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/2013/09/saarland-hat-gewahlt-und-ist-gar-kein.html
Aber diese haben keine juristischen Kenntnisse, sind insoweit in der Auslegung juristischer Texte nicht geübt oder dazu befähigt und insgesamt mit ihren kruden Theorien und erfundenen Stories eher der ungebildeten Schicht in der Bevölkerung zuzurechnen.

Die "Reichsbürger" behaupten ihre wirren Schlussfolgerungen einfach mal so, ohne dass ihre Behauptungen in irgendeiner Weise durch belastbare Quellen gestützt werden könnten.
Und das, obwohl die Verfassung des Saarlandes weiterhin gilt und insbesondere Art. 60 SVerf weiterhin bestimmt: "Das Saarland ist eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland." (http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/Verf_SL.htm)
Auch der Beschluss des BVerfG vom 21. 03. 1957 - Az: 1 BvB 2/51 - sagt nichts anderes: "Seit dem 1. Januar 1957 ist das Saarland ein Land der Bundesrepublik Deutschland (Art. 60 Verfassung des Saarlandes in der Fassung des Gesetzes Nr. 548 vom 20. Dezember 1956 - ABl. S. 1657 - [...]). Seit diesem Zeitpunkt erstreckt sich die deutsche Staatsgewalt wieder voll auf dieses Gebiet. Es gilt dort das Grundgesetz [...] und das übrige Bundesrecht, soweit nicht das Vertragswerk vom 22. Dezember 1956 (BGBl. II S. 1587) und der deutsche Gesetzgeber Vorbehalte gemacht haben; es gilt auch das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht [...]." (http://www.saarheim.de/Entscheidungen/BVerfG%20%20-%201%20BvR%202aus51.htm)
Es wird dort direkt Bezug genommen auf Art. 60 SVerf, womit klar ist, wie diese Verfassungsbestimmung auszulegen ist.

Von der Definition eines "recht- und gesetzlosen Zustandes" durch ein Aufhebungsgesetz kann also keine Rede sein. Nicht im Geringsten. Und genauso verhält es sich mit Ihrer These, die Stationierung fremder Truppen hätte etwas mit Besatzungsrecht zu tun.
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Anmerk. d. Red: Die Diskussion ist beendet.
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