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Fr, 15:31 Uhr
28.10.2016
Meldungen aus dem Landratsamt

Integration von Flüchtlingen

Eine außerplanmäßige Einnahme und Ausgabe gemäß des Zuwendungsbescheides des Freistaates Thüringen zur Förderung der Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen wurde am Mittwoch im Kreisausschuss beschlossen...

Der Kreisausschuss beschloss einstimmig eine außerplanmäßige Einnahme und Ausgabe in Höhe von 1.052.466,67 € gemäß des Zuwendungsbescheides des Freistaates Thüringen zur Förderung der Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen für das Jahr 2016.


Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Der Kyffhäuserkreis erhält im Rahmen der Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen für das Jahr 2016 eine außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 1.052.466,67 €.

Damit ergibt sich keine zusätzliche Entlastung/Belastung für den Kreishaushalt 2016.

Im Haushaltsjahr 2017 sind die zu erwartenden Mittel (Einnahme & Ausgabe) entsprechend einzuplanen.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Das Land Thüringen hat zum 26.08.2016 eine Richtlinie zur Förderung der Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen Inkrafttreten lassen.

Ziel ist es, die Thüringer Kommunen in den Jahren 2016/2017 (lfd. Doppelhaushalt des Landes) bei der Integration von Flüchtlingen nach dem Wechsel aus dem System des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), in die allgemeinen Sozialsysteme infolge der Zuerkennung eines Aufenthaltstitels finanziell zu unterstützen, die Teilhabe von Flüchtlingskindern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus am Alltag in einer Kindertageseinrichtung zu fördern und damit insgesamt zu einer gelingenden Integrationsarbeit der Thüringer Kommunen beizutragen.

Für Zuwendungen im Rahmen der o.g. Richtlinie stehen den Thüringer Landkreisen/kreisfreien Städten in den Kalenderjahren 2016 und 2017 jeweils 25 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Verteilung dieser Mittel erfolgt nach dem jeweils aktuellen Integrationsschlüssel. Dieser ergibt sich zu 60 % aus der prozentualen Verteilung von Flüchtlingen bei den Zuwendungsempfängern im Verhältnis zur Gesamtzahl der Flüchtlinge im Freistaat Thüringen. Zu einem Anteil von 40 % bemisst sich der Integrationsschlüssel anhand der prozentualen Verteilung der in einer Kindertageseinrichtung betreuten Flüchtlingskinder im Verhältnis zu der jeweiligen Gesamtzahl. Grundlage hierfür sind die in der Richtlinie festgelegten Stichtage.

Für den Kyffhäuserkreis ergibt sich daraus für das Jahr 2016 eine außerplanmäßige Einnahme/ Ausgabe in Höhe von insgesamt 1.052.466,67 €.


Wesentliche Diskussion gab es nicht. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war die Förderrichtlinie noch nicht aktuell.
Autor: khh

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