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Sa, 12:10 Uhr
10.12.2016
Verbraucherzentrale fordert Rechtssicherheit

Fahren mit Autopilot muss sicher sein

„Mit steigender Automatisierung und Vernetzung des Verkehrs werden Datenschutz und Datensicherheit immer wichtiger“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Deshalb fordert der vzbv Rechtssicherheit beim automatisierten und vernetzten Fahren...

Ein Rechtsgutachten zur Kontrolle der Daten beim Auto zeigt: Effektiver Datenschutz kann nur gewährleistet werden, wenn gesetzliche Mindeststandards Voraussetzung für die Verkehrstauglichkeit und damit für die Zulassung solcher Autos sind.

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Die Ressortabstimmung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes steht kurz vor dem Abschluss. Das Gesetz soll auch das Fahren mit hochautomatisierten Autos in Deutschland regeln. „Wenn Fahrer in Zukunft ihre Hände vom Lenkrad nehmen dürfen, dann muss absolute Klarheit darüber bestehen, was ihre Rechte und Pflichten sind“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Autopiloten müssen manipulationssicher sein

Im Auftrag des vzbv hat die Kanzlei Baum, Reiter & Collegen ein Rechtsgutachten erstellt. Dieses kommt zu dem Urteil, dass Autopilot-Systeme nachweislich vor Fälschung, Manipulation und unbefugter Verwendung der Daten geschützt sein müssten. Wie Daten im Auto verwendet werden, müsse für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und leicht erkennbar sein. „Mit intelligenten Verkehrssystemen können eine Vielzahl von personenbezogener Daten verarbeitet werden. Um Vertrauen zu schaffen, müssen neue neutrale Instanzen geschaffen werden“, sagt Gerhart Baum, Bundesminister a. D. und Gutachter. Als Best Practice schlagen die Gutachter, eine Finanzierungsgesellschaft für intelligente Verkehrsinfrastruktur, eine Schlichtungsstelle sowie ein Trust Center für Mobilitätsdaten vor. Ein Trust Center verwaltet Fahrzeug- und Verkehrsdaten und kann eine Vermittlerrolle zwischen Dateninhabern und berechtigten Dritten wie der Polizei übernehmen.

Beispiele wie die Störung bei der Telekom zeigten, wie anfällig vernetzte Systeme sind. „Sollte es zu einer sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten-Panne kommen, muss sichergestellt sein, dass das Auto eigenständig mit einem Notsystem an den Fahrbahnrand fährt und anhält“, so Baum.

Fahren oder gefahren werden?

Der vzbv stellt konkrete Forderungen an politische Entscheidungsträger. Diese müssten frühzeitig Rahmenbedingungen schaffen und den Schutz von Verbrauchern in den Fokus setzen. Vor allem sei die Haftungsfrage zu klären: Nicht Halter, sondern Hersteller seien hier in die Verantwortung zu nehmen. Die Datensicherheit und die Souveränität über sämtliche Daten der Halter müssten oberste Priorität haben. Der vzbv fordert zudem, dass das automatisierte Fahren nicht zur Pflicht werden dürfe.

Ethik-Kommission muss Debatte anstoßen

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingerichtete Ethik-Kommission zum automatisierten und vernetzten Fahren hat ihre Arbeit aufgenommen. vzbv-Vorstand Müller ist vom Verkehrsminister in die Kommission berufen worden: „Die Hauptaufgabe der Ethik-Kommission muss es sein, einen breiten gesellschaftlichen Dialog über den Einsatz von autonomen Systemen anzustoßen. Es müssen Lösungen für vielfache gesellschaftliche und ethische Herausforderungen gefunden werden.“

Das komplette Forderungspapier sowie das Rechtsgutachten der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen im Auftrag des vzbv finden Sie unten zum Download.
Autor: red

Kommentare
Franziskus
10.12.2016, 20.40 Uhr
Den benötigt man
besonders um auf Parkplätze einparken zu können.
Rechts und links vom Pkw muß je eine weiße Linie zu sehen sein.
Denn die meisten hier wohnenden Autofahrer sind unfähig auf hier vorhandenen Parkplätze einzuparken.
Der katastrophalste Parkplatz Deutschlands befindet sich in der Kyffhäuser Straße.
Ebenfalls beim Hercules parkt man ,wie man will.
Das geht so nicht.
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