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So, 11:29 Uhr
11.12.2016
Steuerberaterverband informiert

Steuernachteil für neue Küche

Vermietern, die in ihren Objekten die Einbauküchen austauschen, bleibt der steuerliche Vorteil der Sofortabschreibung zukünftig verwehrt. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist mit einem am 7.12. dazu veröffentlichten Urteil von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen. Darauf weist der Steuerberaterverband Thüringen hin...

In dem Urteil hatte ein Vermieter Einbauküchen in mehreren ihm gehörenden Mietobjekten entfernt und durch neue ersetzt. Er vertrat die Auffassung, dass die hierfür entstandenen Aufwendungen als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar seien. Der BFH folgte dem nicht.

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Die Investitionen sind nicht - als sog. Erhaltungsaufwand - sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich nach neuer Auffassung des BFH vielmehr um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist.

Um die steuerlichen Besonderheiten von Anfang richtig zu berücksichtigen, sollten Vermieter vor der Investition in ihre Mietobjekte frühzeitig einen Steuerberater zurate ziehen. Nutzen Sie hierfür gerne den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands unter: www.steuerberater-suchservice.de.
Autor: red

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