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Di, 10:42 Uhr
21.02.2017
Bundespolitiker äußern sich

Neues aus Berlin (13)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Manfred Grund (CDU) zum Thema: "„Insolvenzanfechtungsrecht“. Manfred Grund: Der Bundestag hat ein neues Insolvenzanfechtungsrecht beschlossen....


Dies sichert nach den Worten von Manfred Grund (CDU), dass Beschäftigte ihren Arbeitslohn behalten dürfen, auch wenn ihr Arbeitgeber wegen Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren eröffnen muss.

Die Insolvenzanfechtung ist vor allem ein Ärgernis für Lieferanten und Geschäftspartnern von klein- und mittelständischen Firmen. „Zahlreiche Unternehmer auch in Nordthüringen und Verbände haben auf Missstände hingewiesen und ein Eingreifen des Gesetzgebers gefordert“, erklärt Manfred Grund. Gleichwohl war es ein hartes Stück Arbeit, unseren Koalitionspartner, aber auch einzelne Ressorts der Bundesregierung von der Notwendigkeit einer Reform zu überzeugen.

Zu weiteren Hintergründen erklärt Abgeordneter Manfred Grund: „Geschäftspartner und Lieferanten müssen sich darauf verlassen können, dass sie Zahlungen, die sie für erbrachte Leistungen und Lieferungen erhalten haben, behalten können. In Zukunft können Insolvenzverwalter bei Lieferanten nicht mehr hohe Beträge zurückfordern, nur weil diese etwa vor längerer Zeit Ratenzahlungen mit dem nunmehr insolventen Unternehmen vereinbart hatten. Künftig sollen zudem Fälle, in denen Insolvenzverwalter Löhne von Arbeitnehmern zurückgefordert haben, ausgeschlossen sein.

Es wird ausdrücklich festgelegt, dass Zahlungen des Arbeitsentgelts bis zu 3 Monate nach der Erbringung der Arbeitsleistung als Bargeschäft zu werten sind. Damit ist eine Rückforderung des Lohns durch den Insolvenzverwalter ausgeschlossen. Die bisherige Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesarbeitsgericht hierzu ist uneinheitlich und hat für Unsicherheit gesorgt.

Das Insolvenzrecht muss als Instrument zur Sanierung von Unternehmen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen bewahrt bleiben. Deswegen hat sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag nachdrücklich dafür eingesetzt, Privilegien für den Fiskus und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger zu verhindern.

Ein wichtiger Punkt für alle von Anfechtungen überzogenen Gläubiger ist zudem die Begrenzung der Zinsregelung. Nach der Neuregelung werden Zinsen auf Insolvenzanfechtungsforderungen erst mit Eintritt des Verzugs entstehen. Dabei haben wir von der Union durchgesetzt, dass diese Regelung auch schon für bereits eröffnete Verfahren gilt und damit sogleich auch „kassenwirksam“ wird.

Die Reform der Insolvenzanfechtung ist eines der wichtigsten wirtschaftsrechtlichen Vorhaben von CDU und CSU in dieser Wahlperiode“.

Wahlkreisbüro Manfred Grund

Manfred grund (Foto: Bundestag Bild- und Fotostelle) Manfred grund (Foto: Bundestag Bild- und Fotostelle) Redaktion kn
Manfred Grund hier vor dem Bundestag. Er sitzt bisher für den Wahlkreis Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis im Bundestag. Auf Grund des neuen Wahlkreiszuschnitts Eichsfeld - Nordhausen - Kyffhäuserkreis wird kn den Kandidaten Manfred Grund in der Rubrik "Neues aus Berlin" zu Wort kommen lassen.
Foto: Bundestag Bild- und Fotostelle
Autor: khh

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