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Mo, 16:07 Uhr
20.03.2017
Meldungen aus dem Landratsamt

Gebührensatzung Tierkörperbeseitigung

Auf die Gebührensatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung weist das Landratsamt in einer Meldung hin...

Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises als Verbandsmitglied des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen weist gemäß § 18 Abs. 3 der 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen darauf hin, dass die Gebührensatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen vom 13.03.2017, welche zum 01.04.2017 in Kraft tritt, sowie die öffentlichen Beschlüsse der 9. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen vom 01.03.2017 im Amtsblatt für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen, Ausgabe vom 16. März 2017, Nr. 2, veröffentlicht auf der Homepage des Zweckverbandes http://www.tierkoerperbeseitigung-thueringen.de, amtlich bekannt gemacht wurden.
Autor: khh

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