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Mo, 18:16 Uhr
27.03.2017
Meldungen aus dem Landratsamt

Pflegestützpunkt informiert über Gesetzesänderungen

Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 traten in der Pflege entscheidende Neuerungen mit dem Pflegestärkungsgesetz II und III in Kraft. Dazu diese Meldung aus dem Landratsamt...

So wurde nicht nur der Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet und die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt, sondern auch die Höhe des Pflegegeldes hat sich verändert. Die Pflegereform hat aber auch Einfluss auf die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII.

Auch wenn die Anlaufphase der Neuregelungen nun schon eine Weile andauert, stellen sich für viele betroffene Pflegepersonen oder Pflegebedürftige noch offene Fragen. Der Pflegestützpunkt Kyffhäuserkreis als allgemein beratende Stelle steht daher den Bürgerinnen und Bürgern des Kyffhäuserkreises Frage und Antwort in Bezug auf die Pflegereform und rund ums Thema „Pflege“.

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Dieses Angebot nutzte auch die Selbsthilfe Gruppe Herz-Kreislauf unter der Leitung von Frau Conhoff. Am 21.02.2017 traf sich die Gruppe in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes in Sondershausen, um sich von der Beraterin des Pflegestützpunktes Kyffhäuserkreis, Frau Ziegelmann, über wesentliche Veränderungen durch die Pflegestärkungsgesetze informieren zu lassen.

Sollten auch Sie Fragen zur Pflege naher Angehöriger haben, erreichen Sie den Pflegestützpunkt Kyffhäuserkreis telefonisch unter 03632 / 741-650 oder zu den Sprechzeiten im
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Markt 8 in Sondershausen
dienstags von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

und in der Außenstelle in Artern, An der Promenade 10,
freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Autor: khh

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