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Mo, 19:26 Uhr
17.04.2017
Landespolitiker äußern sich

Freiwillige Gemeindeneugliederungen

Missachtet Ministerium eigene Verfahrensregeln? Fiedler verlangt Aufklärung über Stellungnahmen und Entscheidungswege. Dazu diese Meldung der CDU- Landtagsfraktion Thüringen...

Hat das Thüringer Innenministerium 14 von 18 Anträgen auf freiwillige Gemeindeneugliederungen ohne vorliegende Stellungnahmen der Landkreise und des Landesverwaltungsamtes verworfen? Das will der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Wolfgang Fiedler, wissen und hat eine entsprechende Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. "Antragstellende Kommunen sollen nach den Verfahrensregeln Stellungnahmen von den Landratsämtern als Kommunalaufsichtsbehörde und aus Weimar erhalten. Kommunen sagen uns, dass nichts davon vorliegt, aber das Innenministerium verkündet schon Entscheidungen", empört sich Fiedler.

Nach den "Allgemeinen Anwendungshinweisen für freiwillige Neugliederungen kreisangehöriger Gemeinden" sollen die Antragsteller unter anderem Kopien der Stellungnahmen erhalten, die das Landratsamt und das Landesverwaltungsamt zu den Anträgen abgeben. Für den Innenpolitiker ist es eine Selbstverständlichkeit, dass das Ministerium nur auf der Basis dieser Stellungnahmen entscheiden kann. Ebenso selbstverständlich sei die Information der Gemeinden über den Verfahrensgang. "Das hat das Ministerium durch die eigenen Anwendungshinweise auch bestätigt. Umso mehr erstaunt, wenn die Gemeinden nicht informiert werden", so Fiedler.

Es widerspreche jeder Erfahrung, dass von Ende Februar bis Anfang April keine der zugesagten Stellungnahmen bei den Betroffenen eingingen. Er will daher wissen, ob und wie die Kommunen informiert worden sind. "Sollte sich herausstellen, dass das Ministerium ohne die entsprechenden Stellungnahmen gleichsam Kraft eigener Wassersuppe entschieden hat, wäre das ein Skandal. Fehlende Informationen wären zumindest ein Affront", sagte der CDU-Abgeordnete abschließend.
Autor: khh

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