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Sa, 15:23 Uhr
13.05.2017
Handy, Navi & Co. am Steuer

Was erlaubt ist und was nicht

Die Nutzung vom Handy am Steuer stellt eine ernstzunehmende Bedrohung im Straßenverkehr dar. Gesetze und Kontrollen wurden zwar verschärft, dennoch können viele auch hinter dem Lenkrad ihre Finger nicht vom Mobiltelefon lassen. Mit was für Bußgeldern Autofahrer rechnen müssen, wie es sich mit dem Bedienen des Navis am Steuer verhält und welche Strafen beim Simsen auf dem Rad drohen, klärt Markus Mingers...



Grundsätzlich ist das Bedienen des Handys am Steuer während der Fahrt verboten (§23 Absatz 1a StVO). Demnach sind jegliche Nutzungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Dazu Mingers: „Weder Uhrzeit ablesen, noch einen Anruf wegdrücken oder Fotos machen sind am Steuer erlaubt. Maßgeblich ist das Verbot des Telefonierens während der Fahrt – nur zur Aktivierung der Freisprechanlage über Bluetooth darf das Handy verwendet werden.“

Das gilt an der roten Ampel

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Beim Telefonieren an der roten Ampel ist relevant, ob der Motor des Fahrzeugs läuft oder nicht. „Schaltet der Fahrer den Motor aus, kann er das Handy problemlos nutzen und verstößt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Das Versenden von Kurznachrichten oder Führen eines Gesprächs ist allerdings nur in der Rotphase gestattet“, so der Rechtsexperte.

Nützlich ist die Start-Stop-Automatik mancher Fahrzeuge, welche den Motor beim Stillstand zum Beispiel an der roten Ampel automatisch abstellt. Hat ein Auto diese Funktion nicht, der Fahrer will aber innerhalb der Rotphase telefonieren oder eine Nachricht versenden, muss er den Zündschlüssel ziehen. Andernfalls drohen Bußgelder.

Ein Blick in den Bußgeldkatalog

Strafen für die Nutzung vom Handy am Steuer können richtig wehtun. Wer beim Telefonieren hinter dem Lenkrad erwischt wird, ist 60 Euro los und um einen Punkt in Flensburg reicher. Hierbei handelt es sich noch um die Mindeststrafe – Wiederholungstäter laufen Gefahr den Führerschein für bis zu 3 Monate zu verlieren. Für das Schreiben von SMS am Steuer drohen allgemein dieselben Strafen. Beim Verursachen eines Unfalls können sie sogar noch höher ausfallen, denn der Blick auf das Display lenkt stark ab und erfordert nahezu die vollständige Aufmerksamkeit des Fahrers. Ein Beispiel: Bei 50 km/h fährt man beim Tippen einer Nachricht etwa 28 Meter im völligen Blindflug. „Auch Radfahrer müssen Bußgelder fürchten, wenn sie beim Radeln Gebrauch von ihrem Handy machen“, weiß Mingers. „Telefonieren hinter dem Lenkrad kann hier schnell 25 Euro kosten. Dadurch verursachte Unfälle werden von der Kaskoversicherung nicht gedeckt und müssen komplett selbst übernommen werden.“

Autobahn, Landstraße oder Stau

„Grundsätzlich macht es bei der Strafbarkeit keinen Unterschied, ob das Handy auf der Autobahn, der Landstraße oder im Stau genutzt wird“, beschreibt der Rechtsanwalt die Rechtslage. „Es gilt nach wie vor: Bei ausgeschaltetem Motor darf telefoniert oder SMS geschrieben werden, bei eingeschaltetem Motor nicht.“

Auf der Landstraße oder gar auf der Autobahn rechts ranfahren, um eben einmal einen Blick auf das Mobiltelefon zu werfen, ist selbstverständlich nicht gestattet. Wenn das Auto im Stau jedoch zum vollständigen Stillstand kommt, kann der Motor ausgeschaltet und das Handy genutzt werden. Bei stockendem Verkehr und sogenanntem „Stop-and-Go-Fahren“ ist dies untersagt!

Andere Nebenbei-Tätigkeiten am Steuer

Mit der Bedienung des Navigationssystems verhält es sich rechtlich etwas weniger streng als mit dem Handy – dennoch drohen hier Bußgelder. Wird der Fahrer in einen Unfall verwickelt, während er das Navi bedient, kann er eine Teilschuld zugesprochen bekommen. Sein Verhalten wird dann als grob fahrlässig gewertet.

„Übrigens: Das Essen, Trinken oder Zeitunglesen ist während der Fahrt per se nicht verboten und wird gesetzlich nicht eindeutig beschrieben. Aus juristischer Sicht völlig unerklärlich, angesichts dessen, dass für das Handy am Steuer eine Vielzahl an Regelungen besteht“, merkt Mingers abschließend an.
Autor: red

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