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Di, 23:03 Uhr
16.05.2017
Meldungen aus dem Landratsamt

Breitbandausbau Stadt Wiehe und der Gemeinde Donndorf

Übernahme der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung/Breitbandausbau gemäß
§ 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis von der antragstellenden Stadt Wiehe und der Gemeinde Donndorf. Was der Kreisausschuss empfahl, erfahren Sie hier...

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag des Kyffhäuserkreises, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO entsprechend den gemeindlichen Anträgen der Gemeinde Donndorf und der Stadt Wiehe zu beschließen.


Im Rahmen der Breitbandinitiative des Freistaates Thüringen wurde der Kyffhäuserkreis als Modellregion für den flächendeckenden und bedarfsgerechten Breitbandausbau ausgewählt.
Seither arbeitet der Kyffhäuserkreis mit hoher Intensität und Qualität an der Beseitigung der Versorgungsdefizite beim Breitbandausbau. So gehörte der Landkreis zu den ersten Zuwendungsempfängern, die am 14.12.2015 einen Fördermittelbescheid zu den Planungs- und Beraterleistungen in Empfang nehmen konnte.

Über das Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren hinaus werden alle notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimationen zur Beantragung der Zuwendung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwicklung (Erstellung des Verwendungsnachweises) mit allen Befugnissen auf den Kyffhäuserkreis übertragen. Der Landkreis kann sich bei Bedarf zur Erfüllung einzelner Aufgaben Dritter bedienen. Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Pkt. 3.1 auf die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 und der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen ( Breitbandausbaurichtlinie)“ vom 23.10.2015 unter Berücksichtigung der von den Gemeinden zu erbringenden erforderlichen Eigenmittelbeiträge. Die Gemeinden gewährleisten, dass der Eigenmittelbeitrag durch sie erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung gestellt wird

Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderprogramms (31.12.2019, siehe RL Bund Buchstabe H Abs. 3) festgestellten Konformität der im Rahmen der Antragstellung definierten sowie der durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten Projekts. Ergibt sich zum Ende des Projektes eine Deckungslücke, wird der notwendige Betrag durch die übertragenden Städte/ Gemeinden bis zum Ende des zweiten, auf die Erfolgskontrolle folgenden Jahres ausgeglichen. Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe der Breitbandversorgung/ Breitbandausbaus werden durch den Kyffhäuserkreis nicht erhoben.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gemäß der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 gewährt die Bundesrepublik Deutschland Zuwendungen zum Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch den Bund mit mindestens 50 v.H. gefördert. Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (Next Generation Access/NGA-Netz) in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte weiße NGA-Flecken). Grundsätzlich sollen insbesondere solche Regionen unterstützt werden, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch erhebliche Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl. Nach Projektumsetzung sollen keine unversorgte „weiße Flecken“ in der Gebietskörperschaft verbleiben. Die Zuwendung wird als einmaliger Zuschuss für einen durchgehenden Betrieb über sieben Jahre (Bereitstellungsverpflichtung) gewährt. Bei der Gemeinde Donndorf und der Stadt Wiehe wurde während des Projektverlaufes festgestellt, dass die geforderte Breitbandversorgung nicht vollständig vorliegt. Aus diesem Grund sollen diese „weißen Flecken“ ebenfalls noch nachträglich ins Projektgebiet aufgenommen und somit beseitigt werden.

Daneben gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen gemäß der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie)“ vom 23.10.2015. Im Rahmen der zugelassenen Ko-Finanzierung (Lückenschluss zur Bundesförderung) beteiligt sich der Freistaat Thüringen auf Grundlage der Breitbandausbaurichtlinie ebenfalls mit bis zu 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorliegen besonderer Gründe (Haushaltskonsolidierung) kann die Zuwendung auf Antrag bis zu 100 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Um eine flächendeckende Breitbandversorgung im Gebiet des Kyffhäuserkreises herzustellen, hat sich der Landkreis als Modellregion entschlossen, gemäß den gestellten Anträgen aufgrund der fehlenden Leistungsfähigkeit kommunaler Strukturen die Aufgabe der flächendeckenden Breitbandversorgung/Breitbandausbau und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten anstelle der jeweiligen Stadt/Gemeinde mit den benannten Aufgaben wahrzunehmen. Als Ausbauziel des Breitbandausbaus wird die stabile Versorgung von mindestens 85 v.H. der Haushalte im Ausbaugebiet mit mindestens 50 Mbit/s gewährleistet. Dabei sollen die Kosten der Umsetzung der Aufgabe Breitbandausbau durch Zuwendungen des Bundes und des Freistaates gedeckt werden.
Der gemäß der Förderrichtlinie zu tragende Eigenmittelbeitrag in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten kann durch den Freistaat Thüringen bei Haushaltskonsolidierungsgemeinden übernommen werden.

Die Städte und Gemeinden, die sich nicht in der Haushaltskonsolidierung befinden, übernehmen den Eigenmittelbeitrag.
Autor: khh

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