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Sa, 10:18 Uhr
17.06.2017
Regeln an Strand und Pool

Geht ein Anwalt an den Strand...

Kaum ist der Sommer da, macht sich Urlaubsstimmung breit – richtige Sonnenanbeter verschlägt es in den heißen Tagen natürlich in den Süden. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, erläutert, worauf es beim Sonnen an Strand oder Pool zu achten gilt, damit der Urlaub auch garantiert unbeschwert verläuft...

Liegen mit einem Handtuch reservieren

„Ob es gestattet ist, Liegen vorab mit einem Handtuch reservieren, hängt von den Hotelregeln vor Ort ab und lässt sich nicht pauschal beantworten“, erläutert der Rechtsanwalt. Während einige Hotels die gängige Praxis tolerieren, räumen andere die Handtücher einfach weg. Auch am Strand wer- den Handtücher von den Liegen entfernt – nicht zuletzt, weil diese oftmals kostenpflichtig sind. Eins ist klar: Mit einer Reservierung zieht man die Missgunst anderer Hotelgäste auf sich. Es empfiehlt sich also, als Urlauber einfach frühzeitig an Strand oder Pool zu sein, um einen guten Platz zu ergattern.

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Kleiderordnung am Strand

Die Kleiderordnung variiert von Land zu Land. In muslimischen Ländern gilt gerade für Frauen oft ein strengerer Dresscode – hier ist es also sinn- voll, sich als Urlauber vorab über spezifische Regelungen informieren. „Dass an manchen Stränden Kinder auch mal nackt umherlaufen dürfen, sollten Erwachsene nicht als Anreiz sehen, es ihnen gleich zu tun“, so Mingers. „Oben ohne wird häufig noch toleriert. Nacktbaden ist für Er- wachsene allerdings nur an ausgewiesenen FKK-Stränden erlaubt, da sich andere Urlauber sonst gestört fühlen könnten.“

FKK-Regeln

„Auch beim FKK-Baden gibt es Regeln, die beachtet werden müssen. Darunter zum Beispiel: Handtuch unterlegen, wenn man sich auf eine Liege oder einen Stuhl setzt, keine Fotos von anderen Badegästen machen und kein Geschlechtsverkehr oder sonstige sexuelle Handlungen“, erläutert der Rechtsexperte. Außerdem gehört es zum guten Benehmen, seinem Gegenüber beim Gespräch in die Augen zu schauen und zu Fremden einen gewissen Sicherheitsabstand zu wahren. Und – eine der wichtigsten Regeln am FKK-Strand – nackt sein, denn sonst hat man dort nichts verloren. In geschlossenen Restaurants oder Bars gilt aber Kleiderpflicht. An Strandbars eines FKK-Strandes ist es zwar keine Muss, Kleidung zu tragen, jedoch ist auch hier, allein aus Hygienegründen, ein Handtuch unter- zulegen.

Wertsachen und Haftung bei Diebstahl

Generell ist jeder am Strand für sein Hab und Gut selbst verantwortlich. „Bittet man andere Strand- oder Poolbesucher, auf die eigenen Sachen aufzupassen, so haften diese keinesfalls, falls doch etwas gestohlen wird“, mahnt Markus Mingers. Auch, wenn man persönliche Gegenstände auf dem Hotelgelände unbeaufsichtigt lässt, ist man im Falle eines Diebstahls selbst verantwortlich und nicht etwa das Hotel. „Am besten auf Nummer sicher gehen und so wenige Wertgegenstände wie möglich mit an Strand oder Pool nehmen“, rät der Rechtsanwalt abschließend.
Quelle: www.mingers-kreuzer.de
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
17.06.2017, 11.11 Uhr
Geht denn überhaupt noch was ohne Anwalt?
Mann braucht einen Anwalt für die Arbeit, das Internet, den Urlaub, für die Wohnung und das unzeitige Ableben.
Tausend Dinge habe ich nicht aufgeführt.
Irgendwann braucht man noch ein gerichtlichen Beschluss, um zur Unzeit noch Luft zu holen und oder die Toilette zu benutzen.
Ein Bürokratiestaat, der seinesgleichen sucht!
Aber Hauptsache, man kann die Bürger in Schach halten und bis zum letzten Tag des Lebens wie ein Kleinkind belehren.
Dann ist alles in Ordnung, in der sogenannten freiheitlich-demokratischen-Grundordnung.
Allein dieser Passus sollte aus den Büchern und Gesetzesblättern entfernt werden.
tannhäuser
17.06.2017, 11.21 Uhr
Wozu denn sowas?
Wir lernen doch täglich von unseren "Volksvertretern" und deren Sprachrohrmedien, dass sich "Gäste" nicht anpassen oder benehmen müssen, sondern die Gastgeber gefälligst die vielfältigen Bereicherungsregeln zu akzeptieren haben!

Den meisten Anwälten ist es egal und immer eine Geldquelle, egal, ob sie einen Schädiger oder Geschädigten vertreten.
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