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Sa, 08:29 Uhr
24.06.2017
Streaming über Kinox.to & Co

Ab sofort Urheberrechtsverletzung

Streaming-Webseiten wie Kinox.to oder Movie4K werden von vielen Usern bedenkenlos genutzt. In der Vergangenheit herrschte oft Unklarheit, ob das kostenlose Schauen von Filmen oder Serien illegal ist oder nicht. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Nutzung solcher Streaming-Dienste als Urheberrechtsverletzung eingestuft...


Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, erläutert im Folgenden die wichtigsten Fakten zum Urteil. „Durch die Einstufung als Urheberrechtsverletzung ist das Streaming über Dienste wie Kinox.to ab sofort rechtswidrig“, so Mingers.

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Somit macht man sich nicht mehr nur durch die Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Videomaterial, sondern bereits durch die bloße Nutzung strafbar. Bei illegalen Streaming-Webseiten muss zum Beispiel häufig für eine bessere Qualität gezahlt werden. Oft umgehen die Dienste auch das sogenannte Geoblocking oder bieten Filme an, die zu dem Zeitpunkt noch im Kino laufen.

„Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Urteil rückwirkende Konsequenzen hat. Wer also in der Vergangenheit gestreamt hat, es heute aber nicht mehr tut, dürfte auf der sicheren Seite sein“, erklärt der Rechtsanwalt. In der Regel speichern illegale Streaming-Webseiten keine IP-Adressen, sodass eine Rückverfolgung wenig erfolgversprechend ist.

Was gilt für Premium Kunden?

Premium Kunden, die zum Beispiel Geld für eine bessere Qualität oder eine kürzere Ladezeit zahlen, haben ihre Daten hinterlassen und können leichter nachverfolgt werden. „Wer aber mit Wirkung des Urteils aufgehört hat zu streamen, hat wahrscheinlich nichts zu befürchten“, merkt Mingers an.

Wie hoch fallen die Strafen aus?

„Wie viel gezahlt werden muss, hängt vom Film beziehungsweise von der Serie ab. Die Abmahngebühren belaufen sich auf 150 Euro – pro Film oder Folge einer Serie ist zusätzlich mit fünf bis zehn Euro zu rechnen“, so der Rechtsexperte. Die Kosten könnten allerdings noch einmal in die Höhe schießen, wenn die Rechteinhaber von Filmen und Serien ihre Ansprüche geltend machen.

Wer haftet, wenn Kinder die Dienste nutzen?

Haben Eltern einen Internetanschluss und stellen diesen ihren Kindern zur Verfügung, so sind sie verpflichtet, den Nachwuchs umfangreich über die Nutzung illegaler Streaming-Dienste zu informieren. Ist dies nachweislich nicht geschehen, haften Eltern für ihre Kinder – es ist also ratsam, die Aufklärung schriftlich zu fixieren.
 
Zurzeit ist das Risiko einer Abmahnung noch eher gering. „Jedem Nutzer sollte allerdings bewusst sein, dass man sich durch das neue Urteil auf dünnem Eis bewegt und jederzeit die Gefahr besteht, belangt zu werden“, mahnt Mingers abschließend.
Autor: red

Kommentare
Andreas Dittmar
25.06.2017, 21.46 Uhr
Nicht auf die leichte Schulter nehmen
Das Risiko erwischt zu werden ist eben nicht gering. Vor einigen Jahren hat eine bekannte auf solche Abmahnungen spezialisierte Regensburger Kanzlei mit Hilfe eines IT-Dienstleister tausende IP-Adressen von Nutzern einer Pornoplattform (Redtube) abgegriffen und diese auch abgemahnt. Zum Glück gab es damals dieses Gesetz noch nicht und die Kanzlei wurde zur Medienzielscheibe :-)) . Der Anwalt verlor glaub ich sogar die Zulassung. Wer seine Videos über eine nicht gesicherte Verbindung konsumiert könnte Opfer eines sogenannten "Man in the Middle" Angriffs werden. Wenn so eine Plattform mal hochgeht, könnten Logdateien in die Hände der Abmahnhaie geraten. Werbebanner, über die sich solche Plattformen auch finanzieren, könnten gezielt von solchen Kanzleien oder ihren Dienstleistern gesetzt werden. Die hier genannten Kosten sind meistens nur für Ersttäter bzw. setzen eine glimpflich verlaufende Gerichtsverhandlung vorraus. Die gibt es nur wenn man nicht vorher einknickt . Die Kanzlei wird auf jedenfall pokern und permanent Drohbriefe raushauen, die sich gewaschen haben und Kosten in Höhen ab 1000 Euro in Aussicht stellen. Kauft die Videos lieber bei Amazon, Videoload oder Maxdome da hat man mehr davon und kann danach ruhiger schlafen.
Real Human
26.06.2017, 14.19 Uhr
Gottlob, dass ich ein Bauer bin ...
Auf der Webseite eines ANWALTSBÜROS(!) mit Sinn für Selbstironie fand ich nach Eingabe der Anfangszeile das folgende Gedicht wieder:

Der Bauer nach geendigtem Prozess

Gottlob, dass ich ein Bauer bin;
Und nicht ein Advokat,
Der alle Tage seinen Sinn,
Auf Zank und Streiten hat.

Und wenn er noch so ehrlich ist,
Wie sie nicht alle sind;
Fahr' ich doch lieber meinen Mist
In Regen und in Wind

Denn davon wächst die Saat herfür
Ohn' Hilfe des Gerichts;
AUS NICHTS WIRD ETWAS DENN BEI MIR
BEI IHM AUS ETWAS NICHTS.

Gottlob, dass ich ein Bauer bin,
Und nicht ein Advokat!
Und fahr ich wieder zu ihm hin,
So breche mir das Rad!

Die Hervorhebungen und Apostrophe sind von mir. Der geistige Urheber ist Matthias Claudius (15.08.1740 - 21.01.1815)

Damit dürfte das Werk GEMEINFREI sein. Auf der obigen, nicht näher bezeichneten, Webseite findet sich aber noch amüsantere lesenswerte Selbstironie. Der interessierte Leser möge aber bitte selbst nach „Gottlob, dass ich ein Bauer bin“ googeln. (Auf meiner Google war es die vierte Fundstelle.)

Dem unbedarften Prollo, der sich allen möglichen geistigen Schrott auf seine Festplatte zieht, dürfte das allerdings an seinem Allerwertesten vorbeiziehen. Gegen die Exzesse des Urheberrechts wird er keinen Mausklick verschwenden. Denn die Lobby-Politik in den Hinterzimmern interessiert ihn sowieso nicht. Die meisten dieser Zugedröhnten wissen wohl nicht einmal davon. (Ausnahmen bestätigen die Regel!) Wenn ich selbst z.B. einen Musiktitel für absolut hörenswert halte, zahle ich auch gern ein paar Euro dafür.

Dass z.B. die REGELSCHUTZFRISTEN immer mehr ausgeweitet wurden, geht an der Öffentlichkeit offenbar spurlos vorbei. Den Erben geht es fast immer nur um ihr vermeintliches NUTZUNGSRECHT und so gut wie garnicht um den Inhalt des Werkes oder zuweilen auch „Machwerkes“. Zahlreiche unwürdige Zänkereien unter Erben bestätigen dies.

Die einzige Partei, die sich um dieses Thema richtig gekümmert hat, war … ?
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