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So, 07:27 Uhr
09.07.2017
Wissen Sie es?

Wann und wo darf ich mein Auto waschen?

Was vor einigen Jahren am Wochenende noch gang und gäbe war, ist heutzutage gar nicht mehr so einfach: Die Autowäsche selbst erledigen. Wem die Waschanlage zu teuer ist, der sollte Vorsicht walten lassen ehe er sein Auto selbst wäscht, denn das könnte rechtliche Konsequenzen haben...



Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln, erläutert im Folgenden die Einzelheiten.

Ein festgeschriebenes Gesetz zum Waschen von Autos gibt es erstmal nicht. Jedoch setzt das Wasserhaushaltsgesetz einen gewissen Grundrahmen, den die Gemeinden und Städte dann durch eigene Regelungen ausfüllen können. „Nimmt man die Stadt Köln als Beispiel, so dürfen Kölner Einwohner ihr Auto nicht auf der Straße waschen – dies ist sogar in der Straßenordnung der Stadt vermerkt“, so Mingers.

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„Auch in vielen Gemeinden ist mittlerweile das reine Abspritzen nur mit Wasser verboten, denn auch dadurch können sämtliche Schadstoffe und Schmutz in das Grundwasser gelangen.“ Selbst, wenn das Waschen auf Straßen von der Gemeinde nicht explizit untersagt wurde, so braucht man trotz allem eine Sondergenehmigung, die je nach Gemeinde verhältnismäßig teuer sein kann.

Aus Gründen des Umweltschutzes ist auf unbefestigten Plätzen eine Autowäsche sogar gänzlich verboten, da hierbei das Wasser sofort in die Erde versickert. Um dies zu verhindern, wird Zuwiderhandlung als Ordnungswidrigkeit verbucht und kann Geldbußen von bis zu 25.000 Euro zur Folge haben.

„Da die Autowäsche auf befestigtem Boden, wie zum Beispiel in der Garage, auf Parkplätzen oder Auffahrten nicht über das Wasserhaushaltsgesetz geregelt ist, gelten hier die Bestimmungen der Gemeinde. Oftmals ist sie erlaubt, jedoch nur, sofern keine chemischen Waschmittel oder Dampfstrahler benutzt werden“, erläutert der Rechtsanwalt. In manchen Gemeinden wiederum darf man sein Fahrzeug nur dann auf befestigtem Boden waschen, wenn eine bestimmte Abflussart installiert ist, die verhindert, dass das Schmutzwasser in dieselben Kanäle läuft wie das Regenwasser. Aber auch in diesem Fall muss auf chemische Reiniger verzichtet werden. Achtung: Eine Motorwäsche ist aufgrund der hohen Schmutz- und Schadstoffbelastung auf privaten Grundstücken untersagt. Diese darf nur auf speziell vorgeschriebenen Plätzen erfolgen.

Erst informieren, dann das Auto waschen

Bevor man also den Lappen schwingt, sollten sich Autofahrer darüber informieren, welche Bestimmungen bei der eigenen Stadt oder Gemeinde gelten. „Dazu kann man die Gemeinde selbst oder die örtliche Wasserschutzbehörde kontaktieren. In vielen Fällen erspart ein schneller Besuch in der Waschanlage Zeit, Kosten und Ärger“, rät Mingers abschließend.
Autor: red

Kommentare
alterNeunordhäuser
09.07.2017, 10.59 Uhr
Köln ?
Der Beitrag ist zwar schön und gut, aber wenn dieser in der NNZ veröffentlicht wird, wäre es doch sinnvoll, hierzu auch die Nordhäuser - Regelungen zu veröffentlichen.
Der größte Teil der NNZ -Leser fährt bestimmt nicht nach Köln um sein Kfz dort zu waschen..........................
geloescht.20220913
09.07.2017, 16.47 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema
aikido
09.07.2017, 20.09 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema
abc123
10.07.2017, 08.20 Uhr
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