eic kyf msh nnz uhz tv nt
Sa, 08:55 Uhr
05.08.2017
Elternzeit für Väter

In Nordthüringen kaum gefragt

Im Landkreis Nordhausen haben zwischen Januar 2014 und März 2016 insgesamt 211 Väter, deren Kind im Jahr 2014 geboren wurde, Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder liegt deren Anteil mit 30,2 Prozent deutlich unter dem Thüringendurchschnitt von 40,5 Prozent...


Im landesweiten Vergleich bildet der Landkreis Nordhausen beim Elterngeldbezug durch den Vater nach dem Kyffhäuserkreis (30,1 Prozent) das Schlusslicht im Freistaat. Das berichtet die IKK classic und bezieht sich bei ihrer Auswertung auf die aktuelle Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die durchschnittliche Bezugsdauer des Elterngeldes liegt bei den Vätern im Kreis bei 2,7 Monaten und entspricht damit in etwa dem Landesdurchschnitt von 2,8 Monaten.

Anzeige symplr
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind in der Regel die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate. Das Elterngeld ersetzt mindestens 65 Prozent des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens.

Es beträgt mindestens 300 Euro bis maximal 1.800 Euro. Im Landkreis Nordhausen liegt das durchschnittliche monatliche Elterngeld der Väter bei 921 Euro, das der Mütter bei 666 Euro. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatten.

Elterngeld ist beitragsfrei

Während der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, wird das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden.

Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Außerdem gilt: „Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten.

Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen“, informiert Franziska Becher. Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in jedem Fall beraten lassen.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr