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So, 08:01 Uhr
06.08.2017
Häuser "unterm Hammer"

Darauf müssen Sie achten

Entweder sie bauen ein Haus oder erwerben eine Bestandsimmobilie. Ist die Entscheidung zugunsten des Kaufs gefallen und die Interessenten sind Schnäppchenjäger, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Zwangsversteigerungen...


„Wird ein Objekt zwangsversteigert, liegen die Preise manchmal zehn bis 30 Prozent unter dem Verkehrswert. So können gut informierte Käufer auch in Toplagen eine günstige Immobilie erwerben“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Häuser und Wohnungen werden meist dann versteigert, wenn sich Geschiedene oder Erben nicht auf die weitere Verwendung einigen können oder Eigentümer nicht mehr dazu in der Lage sind, Kreditraten zu bedienen.

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Jeder Hauskauf sollte wohlüberlegt sein, deshalb ist eine genaue Information vor der Auktion entscheidend. Denn bei Zwangsversteigerungen besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Objektbesichtigung und die Immobilie wird unter Umständen vor dem Kauf nicht selbst in Augenschein genommen wird.

„In der Versteigerungsakte finden Kaufinteressenten einen Grundbuchauszug und das Gutachten, welches das Objekt beschreibt und auf den Verkehrswert sowie etwaige Mängel schließen lässt. Diese ist auch deshalb so entscheidend, da es bei Immobilien aus Zwangsversteigerungen keinen Rücktritt vom Kauf wegen Baumängeln gibt“, so Scharfenorth weiter. Kommt es doch zum Besichtigungstermin, sollten Interessenten im besten Fall Experten wie Architekten, Bauberater oder Ingenieure mitbringen. Ist eine Besichtigung von innen nicht möglich, bleibt noch die Prüfung des Objektes von außen. Dazu sollten Kaufinteressenten die Immobilie zu verschiedenen Tageszeiten aufsuchen, um mögliche Lärmstörungen beispielsweise durch Verkehr oder nahegelegene Fabriken einschätzen zu können.

Drei, zwei, eins...meins?

Interessierte sollten sich aber nicht nur ausführlich über die Immobilie informieren, sondern auf jeden Fall auch das eigene Kapital genaustens kennen. Die Finanzierung erfolgt letztlich immer auf Basis des tatsächlichen Kaufpreises und wird nicht nach dem teils wesentlich günstigeren Verkehrswert berechnet.

Einige Finanzinstitute vergeben Darlehen erst nach erfolgreichem Zuschlag, andere schon vorher. Hier ist es wichtig zu wissen, ob im Falle eines Widerrufs Kosten entstehen können. „Entscheidend für Interessierte ist es, sich während der Auktion nicht mitreißen zu lassen und mehr zu bieten, als an Kapital vorhanden ist. Denn Käufer müssen nicht nur den Kaufpreis aufbringen, sondern auch die Grunderwerbssteuer, Zuschlaggebühren vom Gericht und den Grundbucheintrag. Deshalb sollten sie bis zu fünf Prozent des Kaufpreises für solche Kosten zurücklegen“, rät Scharfenorth.
Autor: red

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