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Fr, 19:31 Uhr
11.08.2017
Aus dem Vereinsleben

Straßenausbaubeiträge - Bruch des Koalitionsvertrages durch die SPD

Die zum 30.06.2017 in Kraft getretenen Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erfüllen nicht unsere Erwartungshaltung gegenüber der Rot/Rot/Grünen Landesregierung in Thüringen, so der Verein der Bürgerhilfe in seiner Meldung...

Die SPD im Thüringer Landtag hat sich gegen eine Abschaffung und eine Begrenzung der Rückwirkung auf 4 Jahre ausgesprochen, wodurch die schriftlichen Zusagen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der vorherigen rückwirkenden Begrenzung dieser auf max. 4 Jahre von dem Parteien „Die Linke“ und B90/Die Grünen nicht eingehalten werden konnten. Die Regierungskoalition hat nicht nur die Wahlversprechen der Linken und Grünen dem Koalitionsfrieden geopfert und viele Betroffene maßlos enttäuscht, sie hat damit auch die Chance einer verfassungskonformen und gerechten Finanzierung der Kosten von kommunalen Straßen nicht genutzt.

Die Mitgliedsinitativen der Thüringer Bürgerallianz, zu denen wir, der Verein für Bürgerhilfe angehören, konnten zwar eine gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (SAB) oder eine Begrenzung der Rückwirkung auf 4 Jahre nicht erreichen, jedoch konnten wir dazu beitragen, dass weitere Entlastungen für Grundstückseigentümer nun möglich sind. Es muss sich nun zeigen, ob das geänderte ThürKAG tauglich für die Praxis ist. Mit dem neuen ThürKAG können nun im Ermessen der Gemeinde die Anteile der Grundstückseigentümer auf max. 10 % abgesenkt werden. Dies ist nach § 7 Abs. 4a möglich, wenn die Gemeinden einen Haushalt haben, der keine Fehlbeträge aufweist und sie in den zurückliegenden drei Jahren keine Bedarfszuweisungen erhalten haben. 85 Prozent der Gemeinden Thüringens
erfüllen diese Voraussetzungen.

Wir konnten mit der Änderung des ThürKAG auch erreichen, dass bei einer Stundung des Beitrages künftig die Höhe der Stundungszinsen dem aktuellen Zinsniveau angepasst ist. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase führt dies zu erheblichen Entlastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer.

Die Bürgerallianz hat alle Bürgerinitiativen aufgefordert, in den Gemeinderäten Anträge zu einer Absenkung der finanziellen Belastungen einzubringen. Dazu haben wir einen Musterantrag erstellt.
Pößneck ist die erste Stadt in Thüringen, wo die Stadtratsfraktion der „Bürgerinitiative für Recht und Sicherheit Orla e.V. (BIRSO)“ zur Stadtratssitzung am 30.08.17 einen entsprechenden Antrag eingebracht hat. Die Stadt Pößneck erfüllt die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 4a ThürKAG und kann nun mit der Satzungsänderung die finanziellen Belastungen der Pößnecker Grundstückseigentümer massiv absenken.

Ein Großteil des Stadtrates Pößneck und der Bürgermeister werden nun in die Lage versetzt, ihre Ankündigungen über viele Jahre, auf die Erhebung von SAB verzichten zu können bzw. die Anteile der Grundstückseigentümer abzusenken, in die Tat umzusetzen.
Ein weiterer positiver Effekt einer entsprechenden Satzungsänderung wäre die Entlastung kommunaler Unternehmen genauso wie für Gewerbetreibenden, die Selbstständigen, das Handwerk oder den Mittelstand.
Pößneck wäre die erste Stadt in Thüringen, die von der neuen Gesetzgebung Gebrauch macht
und die Ungerechtigkeit weiter einschränkt. Dies hätte eine positive Signalwirkung für unsere Menschen und Gemeinden in ganz Thüringen und darüber hinaus.

Wir bleiben dabei, da Straßen und deren Nebeneinrichtungen von allen Bürgern und Fahrzeugen genutzt werden können, müssen die Investitionen aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Die gänzliche Abschaffung der SAB bleibt weiterhin unser Ziel und wird für alle kommenden Wahlen auch ein Wahlkampfthema sein. 2019 will die Thüringer Bürgerallianz dann dazu aufrufen, die gänzliche Abschaffung von SAB in den Gemeinderäten zu beantragen. Denn dann lässt das ThürKAG dies für alle neuen Straßenbaumaßnahmen unter den gleichen benannten Bedingungen zu.

Enttäuscht sind wir darüber, dass die Regierungskoalition und die Landesregierung keine Regelung in das ThürKAG aufgenommen hat, über eine mögliche Rückzahlung von bereits gezahlten SAB, wie von uns gefordert. Leider wurde auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Aussage:
„Die Koalition plant, die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu begrenzen“, nicht umgesetzt. Somit ist weiterhin eine verfassungsrechtlich bedenkliche Rückwirkung von SAB bis 1991 möglich. Anerkennen müssen wir, dass Linke und Grüne der SPD zumindest die Regelung über das Ermessen der Gemeinden bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgerungen haben, was nicht im Koalitionsvertrag stand.

Von der jetzigen Regelung könnten viel mehr Beitragspflichtige profitieren als bei der Begrenzung der Rückwirkung, weil sie dauerhaft ist. Die Bürgerallianz Thüringen wird gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung sich für eine gerechte Finanzierung der Infrastruktur und Gewährleistung transparenter Kommunalabgaben mit ihren unterschiedlichen Möglichkeiten einsetzen. Dazu gehört auch eine mögliche Klage vor dem Verfassungsgericht.

Wolfgang Dittrich
Verein für Bürgerhilfe e. V. Sondershausen
Autor: khh

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