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Fr, 09:05 Uhr
15.09.2017
Kommunalpolitiker äußern sich

"Spielhallen gefährden Kinder und Jugendliche"

Anlässlich des bundesweiten Aktionstages gegen Glücksspielsucht am 27. September plädiert der SPD Ortsverein Sondershausen für frühzeitige Präventionsmaßnahmen. Dazu erreichte kn diese Meldung. Update..

Rund eine halbe Million Menschen in Deutschland seien nach Angaben der Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler vom Glücksspiel abhängig. Laut Thüringer Fachstelle "GlücksSpielSucht" hätten etwa 10.000 Thüringer ein Problem mit dem Glückspiel. Spielsüchtig seien überwiegend Männer, zumeist ledig und zwischen 20 und 39 Jahren.

Es ist die Aufgabe der Kommune, die Gesetzgebung des Landes umzusetzen und zu kontrollieren, so auch das Thüringer Gesetz zur Regelung des gewerblichen Spiels vom 21. Juni 2012. Die Erlaubnis zur Betreibung einer Spielhalle erteilen die Gewerbebehörden der Kommunen. Sie müssen jeden Einzelfall genau prüfen. Dafür gibt das Thüringer Spielhallengesetz § 3 und 4 die generellen Kriterien für das Betreiben von Spielhallen vor.

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag und die hierzu erlassenen Ausführungsgesetze, sowie die Landesspielhallengesetze sahen für vor dem 28.10.2011 erteilte Konzessionen (sog. Bestandsspielhallen) eine Übergangsfrist von 5 Jahren vor. Die Frist endete mit dem 30.06.2017. Seit dem 01.07.2017 sollte demnach für jede Spielhalle in Thüringen die Spielhallenerlaubnis vorliegen. Für Spielhallen gilt ein Mindestabstand von 500 Meter Luftlinie gemessen von Eingangstür zu Eingangstür. Spielhallen sollen nicht in unmittelbarer Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, sowie Suchtberatungs- und ähnlichen Einrichtungen erlaubt werden. Die Befreiung von Abstandsvorschriften ist möglich (Härtefallantrag). Der Abstand von 400 Meter Luftlinie darf hierbei nicht unterschritten werden. Bei bestehender Konfliktlage muss der Antrag auf Erteilung der Spielhallenerlaubnis mit dem Antrag auf Befreiung vom Mindestabstand verbunden werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In den meisten Bundesländern muss die Erlaubnis ab dem 01.07.2017 vorliegen. (Quelle: Rechtsanwälte Dr. Frank Rybak & Jörg Zehender)

Wenn also nach dem Thüringer Spielhallengesetz Unternehmen nach § 1 desselben nicht in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder in unmittelbarer Nähe von Suchtberatungsstellen oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen erlaubt sind, stellt sich uns die Frage, ob diese Anforderung in Sondershausen überprüft worden ist. Wir fragen also ganz konkret nach, ob die Stadtverwaltung die Voraussetzungen zum Betreiben sämtlicher Spielhallen in unserer Stadt kontrolliert hat.

Darüber hinaus fragen wir, ob die Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 Thüringer Spielhallengesetz bezüglich bestimmter einzuhaltender Anforderungen nach § 3 durch nochmalige Verlängerung ggf. eine Befreiung erteilt hat und damit ggf. Einzelinteressen über die Interessen der Allgemeinheit, nämlich über den Kinder- und Jugendschutz stellt. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, entsprechende Werbemittel zu entfernen, beispielsweise den Namen „Casino“ wie es das Gesetz fordert, nicht mehr verwenden zu dürfen und stellen uns die Frage, warum hier bisher niemand tätig geworden ist.

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Es muss unser Bestreben sein, unsere Kinder, vom Glücksspiel fern zu halten, dies sieht ebenso der Gesetzgeber vor. Die Glücksspielsucht oder das sogenannte Pathologische Glücksspiel, ist, laut der Bundesdrogenbeauftragten eine ernste Suchterkrankung, die für die Betroffenen und ihre Familien eine große psychische Belastung bedeute, sie häufig in den wirtschaftlichen Ruin treibe und damit ganze Familien zerstöre.


Wir nehmen den bundesweiten Aktionstag gegen Glückspielsucht zum Anlass, um auf die Gefahren der Glücksspielsucht hinzuweisen und erwarten eine konkrete Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Fragen. Im Rahmen unserer gemeinsamen Kampagne für eine familienfreundliche Kommune nehmen wir auch dieses Thema in den Fokus, um familiengerechte Rahmenbedingungen zu diskutieren, gestalten, zu fördern und zu unterstützen. Das stete Bemühen um familienfreundlichen und lebensphasenorientierten Lebensraum ist Teil des von uns angestoßenen Stadtentwicklungsprozesses, den wir anhand dieser konstruktiven Dialoge fortlaufend begleiten und gestalten werden.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ortsverein Sondershausen

Redaktion kn
Lieber Herr Dopf,
ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber auch Leserbriefe sollte man mit Bedacht schreiben, und nicht irgendwelche Behauptungen in den Raum stellen.
Hier der Screenshot der E-Mail die kn erreichet!
Screenshot (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Screenshot (Foto: Karl-Heinz Herrmann)


Mit anderen Worten, selbst die Überschrift wurde 1:1 übernommen. Was soll eine Redaktion sonst noch tun?

Redaktion
Autor: khh

Kommentare
Michael Dopf
15.09.2017, 07.28 Uhr
Reisserische Überschrift muss sein, auch ohne Nachzudenken
Leider hat der Redakteur beim Erfinden seiner Aufmerksamkeit erregenden Überschrift verpasst darauf hinzuweisen, daß Kinder und Jugendliche noch nie Zutritt zu Spielhallen hatten.
Außerdem wird in Spielhallen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch die Kontrollorgane der Kommunen regelmäßig kontrolliert.
Worin also soll die Gefährdung der Kinder und Jugendlihen bestehen?
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