Di, 18:55 Uhr
28.11.2017
Neues aus Sondershausen
Einstellung der maschinellen Straßenreinigung 2017
Die maschinelle Straßenreinigung wird für das Jahr 2017 ab dem 01. Dezember bis zum Frühjahr 2018 gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen aufgrund der zu erwartenden winterlichen klimatischen Bedingungen eingestellt. Was Bürger zu beachten haben, erfahren Sie hier...
Über die Wiederaufnahme zum 01. März 2018 erfolgt eine gesonderte Information.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Zeitraum, in dem die maschinelle Straßenreinigung aussetzt, die Anlieger gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen die Reinigungs-, Räum- und Streupflichten einzuhalten haben.
Eventuelle Änderungen im Tourenplan 2018 wie z.B. die Neu- oder Wiederaufnahme einer Straße in die maschinelle Reinigung oder geänderte Zeiten zu eingeschränkten Halteverboten, werden den Anliegern rechtzeitig bekannt gegeben.
Autor: khhÜber die Wiederaufnahme zum 01. März 2018 erfolgt eine gesonderte Information.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Zeitraum, in dem die maschinelle Straßenreinigung aussetzt, die Anlieger gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen die Reinigungs-, Räum- und Streupflichten einzuhalten haben.
Eventuelle Änderungen im Tourenplan 2018 wie z.B. die Neu- oder Wiederaufnahme einer Straße in die maschinelle Reinigung oder geänderte Zeiten zu eingeschränkten Halteverboten, werden den Anliegern rechtzeitig bekannt gegeben.
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