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Mi, 10:33 Uhr
10.01.2018
Forum:

Kann Umfrage mit Ja oder Nein beantwortet werden?

Meinungen von Lesern sind ein wichtiges Gut, um demokratisch zu erfassen, was in der Region zu definierten Fragen fernab von offizieller politischer Räson gedacht wird. Diesmal geht es um einen der gewichtigen Streitpunkte aktueller deutscher Politik. Denn, es ist auch aktuell ein zentraler Streitpunkt in den Sondierungen über eine mögliche neue große Koalition. Aber ist die Frage nur mit Ja oder Nein zu beantworten, Tim Schäfer denkt: nicht...


Nun, der Autor hat nicht die Grenzen 2015 geöffnet oder das jüngere Gesetz zum Aufenthalt im deutschen Bundestag beschlossen und rechtswirksam werden lassen. Das Recht auf Familienzusammenführung für Schutzberechtige sowie die Übergangsfrist für subsidiär Geschütze und Unbegleitete Minderjährige ist im Aufenthaltsgesetz geregelt, das 106 definierte Paragraphen (!) hat. Das Gesetz trat 2005 in Kraft. Ist also geltendes deutsches Recht. Vor dem Hintergrund europäischen Rechts der EU.

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Aktuell hat man befristet auf den März 2018 diesen Teil des sogenannten Familiennachzugs bei subsidiärem Schutz ausgesetzt (schon seit 2016). Eine Rechtsänderung dazu jedoch nicht zielführend auf den Weg gebracht. Die Union will dies nun verlängern, jetzt. Aber, der Familiennachzug ist nur noch bis Mitte März ausgesetzt und insbesondere zwischen Union und SPD umstritten.

Der Begriff „subsidiär Geschützte“ bezeichnet Ausländer, die Abschiebungsschutz genießen, weil ihnen die konkrete Gefahr der Todesstrafe oder der Folter droht oder weil die Unzulässigkeit der Abschiebung aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention resultiert. Subsidiärer Schutz wird auch gewährt, wenn bei Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

Der Status von subsidiär Geschützten wird durch das Zuwanderungsgesetz verbessert, indem diesen nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll (§ 25 Abs. 3 AufenthG). Dies gilt nicht für Personen, die Menschenrechtsverletzungen oder ähnliche schwere Straftaten begangen haben. Eine Aufenthaltserlaubnis wird ebenfalls nicht erteilt, falls die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar ist oder der Ausländer wiederholt oder gröblich gegen Mitwirkungspflichten verstoßen hat. Es ist also eben auch europäisches Menschenrecht tangiert.

Aktuelle Entwicklung GROKO-Berlin

CDU/CSU wollen ihn weiter verlängern, die SPD lehnt dies ab. Hinzu kommt, dass sich das SPD-geführte Auswärtige Amt darauf vorbereitet, ab Mitte März wieder Visa auszustellen. Das Ministerium verweist zurecht dabei auf die geltende Rechtslage. Die Union erklärte es jedoch für falsch, dass deutsche Botschaften und Konsulate „jetzt schon“ Visa-Termine an Familienmitglieder von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus für die Zeit nach dem 16. März vergäben.

Damit greife das Auswärtige Amt den laufenden Verhandlungen über eine mögliche Neuauflage der schwarz-roten Koalition vor. Ja klingt merkwürdig, das Gesetz gibt es ja seit 2005. Zu den Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus gehören auch viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Anders als Menschen, die als politisch Verfolgte oder nach der Genfer Konvention anerkannt werden, dürfen sie ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder derzeit nicht zu sich holen. Der Familiennachzug von Eltern zu ihren Kindern ist generell nur für minderjährige Flüchtlinge erlaubt.

BAMF aktuell zu Familienasyl und Familiennachzug

Asylberechtigte Schutzberechtigte, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug. Das bedeutet, dass kein Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und ausreichenden Wohnraums als Voraussetzung für die Einreise der Familienangehörigen notwendig ist. Dies gilt für den Nachzug der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen ledigen Kinder. Hierfür muss der entsprechende Antrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung der Asylberechtigung oder der Zuerkennung der Schutzberechtigung bei der für den Aufenthaltsort der Familienangehörigen zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Wird der Antrag später gestellt, besteht kein Anspruch auf den Nachzug, sondern die Auslandsvertretung entscheidet nach Ermessen.

Für den Familiennachzug zu Asylberechtigten und Schutzberechtigten aus Syrien sollte der Antrag über das Webportal des Auswärtigen Amtes elektronisch gestellt werden. Für subsidiär Schutzberechtigte deren Aufenthaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. In dieser Zeit kann kein Familiennachzug erfolgen. Nach dem 16. März 2018 ist ein Familiennachzug wieder erlaubt. In diesen Fällen beginnt die Drei-Monatsfrist für den privilegierten Familiennachzug ab dem 16.03.2018. In besonderen Härtefällen ist eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen weiterhin möglich.

Solange das Asylverfahren läuft, kann grundsätzlich kein Familiennachzug erfolgen. Ist im Asylverfahren ein Abschiebungsverbot festgestellt worden, darf der Familiennachzug nur aus humanitären oder anderen wichtigen öffentlichen Gründen erfolgen.

Vor diesem Hintergrund hat der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) vorgeschlagen, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus auf Härtefälle zu beschränken. Außerdem sollten diejenigen ihre Angehörigen nachholen dürfen, die Wohnung und Arbeit vorweisen könnten. Der Autor will einen solchen Differenzierungsvorschlag unterstützen, aber wie realistisch ist das denn?

Jedenfalls sind solche Überlegungen oder Hintergründe wichtig, wenn die Leser abstimmen sollen, eine reine Abfrage nach Ja oder Nein ist hier nicht ausreichend.
Menschen, denen Folter, Verfolgung und sogar konkret die Todesstrafe droht sind schützenswert. Die Familien, die vor Ort noch sind, sind insbesondere doch auch dadurch gefährdet, daß der beamtenverdeutschte subsidiär Schutzberechtigte hier in Deutschland ist. Die unmittelbare Familie (Ehepartner, Kinder) ist doch genauso gefährdet, wie der subsidiär Schutzberechtigte.

Oder etwa nicht, wenn man sich die oben angeführte gesetzliche Definition vor Augen führt? Wir sollten nicht vergessen haben, was und wie es auch vielen Familien als Flüchtlinge oder Vertriebene nach dem II. Weltkrieg ergangen ist.
Tim Schäfer, Niedersachswerfen
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Kommentare
LithiumTim
10.01.2018, 10.49 Uhr
GROKO hat laut Bild entschieden...
Soeben berichtet BILD, dass die GROKO Sondierungen einer Verlängerung der Aussetzung zugestimmt habe. Man wird sehen wie das weitergeht, wird diese Entscheidung juristisch stehen? Oder sagt man dann populär, wir wollten, ja aber nun...?
H.Freidenker
10.01.2018, 13.16 Uhr
Flüchtlinge heute, Flüchtlinge damals
Wer kennt sie nicht, die vielen Dokumentationen über das Leid deutscher Flüchtlinge bei Ende des 2. Weltkrieges.
Das Leid auf der Flucht und das Leid bei der Ankunft in Kerndeutschland.
Es waren Deutsche und keiner wollte Sie haben!!!

Sehr geehrter Herr Tim Schäfer, was wollen Sie mir mit Ihrem Schlusssatz „Wir sollten nicht vergessen haben“, zu verstehen geben.
Soll ich etwa aus Gedenken an Millionen toter deutscher Flüchtlinge, Verständnis für die von Ihnen beworbene Bereicherung durch Fachkräfte entwickeln?
Ich verstehe, dass Sie als Linker, den Zustrom sogar illegaler Flüchtlinge bewerben, dass Sie die Augen bei denen verschließen, die nie einen Fluchtgrund hatten, getreu ihrer Parteistrategie.

Dass Sie die heutige Flüchtlingssituation mit der nach dem 2. Weltkrieg in Verbindung bringen, zeugt nach meiner Einschätzung, von totaler Realitätsverweigerung.
LithiumTim
10.01.2018, 14.41 Uhr
@Freidenker
Ihre Zuordnung ist Unsinn und soll wohl despektierlich sein. Ist mir egal insoweit.
Natürlich ist es jetzt anders, das stimmt. Mein Bezug zu den damaligen Kriegsflüchtlingen, die auch nicht immer so willkommen waren, haben einen Hintergrund, nämlich den der eigenen Familie!
tannhäuser
10.01.2018, 16.06 Uhr
Nein LithiumTim!
So funktioniert Geschichtsaufarbeitung als Rechtfertigung für heutige Zustände nicht.

Vertriebene=Blech, Flüchtlinge=Gold....Dieses Märchen ist toter als es Schneewittchen im Glassarg jemals sein könnte.

Es gibt noch lebende Kriegsflüchtlinge von nach 45, die sich regelmässig treffen.

Besuchen Sie doch mal so eine Veranstaltung und erklären linksgrüne Thesen von bereichernden analphabetischen Fachkräften im Vergleich zu denjenigen, die nicht mit offenen Armen empfangen wurden, sondern schwer arbeiten mussten, um zu überleben.
Paulinchen
10.01.2018, 16.08 Uhr
Das Thema Flüchtlinge, ...
...hat in Wahrheit, bei der Bevölkerung längst den "Eichstrich" erreicht. Wenn ich hören oder lesen muss, dass sie eine Bereicherung für unser Land sein sollen, so kommen bei mir doch Zweifel auf, da am Wochenende zu lesen war, dass jeder fünfte Flüchtling Analphabet ist. Wurde uns auch nicht schon bestätigt, dass die Flüchtlinge mit Abitur, einen Bildungsstand eines dtsch. Schülers in der 8. Klasse haben? Ärzte, welche zu uns kommen, sind der dtsch. Sprache eher nur in Ausnahmefällen mächtig. kommt es da noch zu einem Vertrauenverhältnis zwischen Patient und Arzt? Wichtig ist aber für mich persönlich, dass ich die Ärzte, welche aus CZ, H und SK kommen davon ausnehmen möchte.

Außerdem kommt bei mir kein Verständnis für die Wirtschaftsflüchtlinge auf. Es kann nicht sein, dass sich Menschen aus aller Welt auf den Weg in die Länder machen, wo sie genau wissen,(!) dass es dort jede Menge Sozialhilfe fürs Nichtstun gibt. Hinzu kommt bei mir der Eindruck auf, dass ein nicht geringer Teil der Flüchtlinge schon in ihrer Heimat zu faul zum arbeiten waren. Damit meine ich diejenigen, welche hier klauen, was nicht niet und nagelfest ist und sonstige kriminelle Handlungen begehen. Deshalb verstehe ich es nicht, dass man von Seiten der Politik von denen noch als Flüchtling spricht. Bitte, dazu gehören auch die, die aus östlichen nicht Eu-Ländern kommen! (ehem. sowj.-Staaten) Wo sollen die alle mal wohnen, so viel Brücken gibts in Deutschland nicht und der Wohnungsbau gerät jetzt ins Stocken. (Videotext RTLvon heute)

Alle Kommentatoren, die Zweifel an meiner Meinung haben und sich erlauben, die Deutschen Flüchtlinge aus dem II. Weltkrieg mit denen von heute zu vergleichn, denen empfehle ich den Film vom ZDF "Tannbach". Nur mal so, als Nachhilfe zum Geschichtsverständnis. Um es mit den Worten von Cl. Roth von den GRÜNEN zu sagen, ich sehe unter den Flüchtlingen der Gegenwart, mehr unbrauchbare als brauchbare.

Gewähren wir ihnen Asyl im Rahmen dessen, was der Bergriff Asyl von den Gastländern erwartet. Vom Flüchtling selbst, erwartet der Begriff aber auch, eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland, sobald es dorthin möglich ist ! Bei Wikipedia, fand ich auch nichts von Zuzug der Familien.
Sonntagsradler 2
10.01.2018, 16.14 Uhr
Herr Tim Schäfer
Die Flüchtlinge jetzt haben aber auch nicht das Geringste mit den Vertrieben Deutschen zu tun.
Die deutschen mussten Ihre Heimatregion verlassen. Da die Polen und Tschechen die deutschen Gebiete für sich beanspruchte Der deutsche wurde also aus seiner Deutschen Heimat (Region) vertrieben. Sprechen Sie mal mit den Leuten vom Bund der Vertriebenen. Selbst Egon Primas und Erika Steinbach beide vom Bund der Vertriebenen distanzieren sich zu solche zusammenhänge.
Und da wollen solche jungen „Kecken“ wie die von der Politik und jetzt Sie meinen es besser zu wissen. Verrieben ist nicht gleichzusetzen mit Flüchten.
Herr Schäfer machen Sie doch mal die Augen auf und schwärmen Sie nicht so auf einer Mitleitswelle man kann nicht ganz Syrien Afghanen usw. auf nehmen, In den Ländern ist kein Flächendeckender Krieg Es sind Territoriale Bürgerkriegs Auseinandersetzungen. Es gibt Gebiete in den Ländern da gehen die Jugendlichen zu Feten oder feiern unbeschwert. Die Politiker die uns durch die Medien ein Märschen über die Katastropalen Lagen der Ländern. auf drücken wollen sind doch nur darauf aus billige Arbeitskräfte zu bekommen. Da Sie ja so gern re¬cher¬chie¬ren doch gern. Dann informieren Sie sich doch mal z.B. das Leben in Aleppo.
Mueller13
10.01.2018, 17.21 Uhr
"Wenig realitätstauglich" -> Nein, kompletter Unsinn!
LithiumTim ist der Superlativ eines Linken: ein Grüner.
Selbst die Linken (Sarah Wagenknecht: "Offene Grenzen... "wenig realitätstauglich""). haben mittlerweile erkannt, dass die bedingungslose Öffnung der Grenzen nicht funktionieren kann. Nicht so die völlig von der Realität befreiten Grünen.
Herr Schäfer ich kann es Ihnen auch nochmal sehr langsam erklären: Das Asylrecht aus den 50ern ist nicht geeignet für die derzeitige Situation. Damals hat nämlich keiner damit gerechnet, dass sich Millionen aus Asien/Afrika auf den Weg nach Deutschland machen, um sich hier dem Sozialstaat anzuschließen.
Deshalb hatte man auch Vorkehrungen getroffen, damit wir eben NICHT mit kulturfremden Massen geflutet werden können. Exemplarisch seien hier Begrenzung des Asylrechts auf POLITISCHE Flüchtlinge sowie die Beschränkungen der "sicheren Drittstaatenreglung" genannt, die sich in unserem Grundgesetz Art 16a Abs. 2 wiederfindet.

Nun hat die Grün-"Christliche"-Kanzlerin in einer Art Selbstermächtigung (Ex Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs) diese Bestimmungen außer Kraft gesetzt (ohne das Parlament zu befragen).
Wenn man sich an unseren Gesetzen orientiert (was ja eigentlich gängiges Verhalten in einem Rechtsstaat sein sollte), haben 99% dieser Menschen KEIN Aufenthaltsrecht in Deutschland. DESHALB wäre es ein geradezu grotesker Vorgang Ihnen auch noch den Familiennachzug zu ermöglichen. Davon abgesehen ist es auch nicht finanzierbar. Wenn jeder dieser Flüchtlinge seinen gesamten Clan hier auflaufen lässt, können wir nicht erst in 10 Jahren die weiße Flagge raushängen, sondern schon zum nächsten Jahreswechsel.

Und ehe Sie anfangen zu jammern "und die unbegleiteten Minderjährigen?". Diese gehören zurück in ihr Herkunftsland. Ausländische Kinder gehören zurück zu ihrer Familie, zurück in ihr kulturelles Umfeld und nicht in ein deutsches Kinderheim.

Auch die angebliche kriminalitätssenkende Wirkung des Familiennachzugs ist durch KEINE Studie bewiesen. Das einzige was mir zu dem Thema arabische Großfamile einfällt ist die Clankriminalität und Ghettobildung.

Davon abgesehen hat sich in meinen Augen jeder von vorneherein disqualifiziert, der auch nur ansatzweise die deutschen Vertriebenen der Ostgebiete mit den aktuellen Flüchtlingen vergleicht (auch aus eigener Familienerfahrung). Historisch und kulturell bestehen NULL Schnittmengen zwischen diesen Ereignissen.
Franziskus
10.01.2018, 22.32 Uhr
Sowjetzonenflüchtlinge,
an den Begriff wollt Ihr Euch nicht erinnern?
Diese Menschen wurden herausgedrängelt, weil sie anders dachten.
Drei bis12 Jahre habe sie benötigt , um Ihre Ausreiseanträge durchzusetzen.
Um aus dem Gefängnisse SBZ , heraus zukommen.
Wie viele wurden abgeschossen an den innerdeutschen Grenze?
Wie viele wurde von Euch enteignet?
Wer waren die Bearbeiter in den Räten der Kreise der Abteilung Inneres ?
Was haben sie beruflich nach 1990 gemacht ?
Andreas Dittmar
10.01.2018, 22.58 Uhr
Klares Nein zum Familiennachzug im Sinne der Frage
Gesetze sind wie die Zahnräder eines Getriebes. Nehme ich ein Zahnrad raus funktioniert das gesamte Getriebe nicht mehr, auch wenn ich alle Zahnräder hinter dem fehlenden Zahnrad austausche, erneuere oder auch das komplette Getriebe hinter dem fehlenden Zahnrad komplett neu aufbaue. So lange ich das fehlende Zahnrad nicht ersetze, wird das Getriebe nicht funktionieren. Die Situation nach einem Rechtsbruch kann man meiner Meinung nach nicht mit Gesetzen regulieren, die dafür nicht gebaut sind. Auch sollte man nach 2 Jahren so langsam anfangen zu überlegen, ob nicht auch die Situation neu zu bewerten ist, die diese Leute hier her gebracht hat. Ob es immer noch notwendig ist, jährlich 4 Mrd. Euro für die 64000 UMA's auszugeben, ohne die mal genauer zu überprüfen oder vielleicht in Errinnerung zu bringen, das die EU aus 28 Mitgliedstaaten besteht und auch ein Familiennachzug von einem Umzug in ein anderes EU-Land abhängig gemacht werden könnte.
Psychoanalytiker
11.01.2018, 07.38 Uhr
An die Kommentatoren ...
... Paulinchen, Müller13, H.Freidenker, Tannhäuser,Sonntagsradler und Andreas Dittmar.
Ihr habt einfach Recht! Und an Lithium Tim Schäfer gerichtet: Klares NEIN
henry12
11.01.2018, 07.58 Uhr
"Wie viele wurde von Euch enteignet?"
Das Deutsch verstehe ich jetzt nicht.
Ist das Sowjetzonendeutsch oder Neufachkräftedeutsch ?
Also bei der Sprache passe ich mich nicht auch noch an, höchstens beim Glauben.........Ironie off
LithiumTim
11.01.2018, 09.32 Uhr
Kommentare zu einer Hintergrundinfo gleiten völlig ab...
Ich will mal deutlich machen, dass viele Kommentare, das mag ok sein, aber doch am Thema vorbeigehen. Es geht in dem Beitrag nur sehr bedingt um meine Meinung, es geht darum, dass Hintergundinformationen zu der nnz Umfrage gegeben werden, nämlich worum es ja hier geht, was subsidär hier meint usw.. Das vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Tatsachen dazu in Deutschland, die nicht ich gemacht habe.

In den Kriterien allerdings erschließt sich m.E. ,daß das große politische Thema genau an dem Punkt eine Alibidiskussion ist. Denn tatsächlich, wenn jemand unter diesem Schutzstatus von Folter und Todesstrafe seit 2 Jahren tatsächlich konkret bedroht wäre, dann ist es verwunderlich, wenn die dann auch bisher auch 2 Jahre lang nicht betroffene Familie in den engen Kriterien, also einer unmittelbaren Bedrohung , nicht tangiert worden ist. Womöglich haben wir in Deutschland mehr als Verständnisprobleme.

Was ich schlimm finde, ist aber die völlig negierende pauschale Meinung einiger Kommentatoren. Ich selbst kenne direkt auch eine syrisch stämmige Familie, da sind mittlerweile deutsche Fachärzte hier draus geworden! Als ein Beispiel, mal ohne einen Anspruch auf ein rotes oder grün oder sonstwie geprägtes Meinungsurteil.
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