Di, 15:29 Uhr
16.01.2018
Landespolitiker äußern sich
Das neue Straßenausbaubeitragsrecht
Ich ermuntere die Gemeinden in unserer Region, das neue Straßenausbaubeitragsrecht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, so Thüringens Landtsmitglied Dr. Iris Martin-Gehl (Die Linke) in einer Meldung...
Mit den neuen Regelungen kann die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen sozial gerechter gestaltet werden, erklärt die Landtagsabgeordnete Dr. Iris Martin-Gehl.
Mit dem neuen Gesetz ist insbesondere das Ermessen der Gemeinden gestärkt worden. Diese können ab sofort Straßenausbaubeiträge auf bis zu 10 Prozent senken. Voraussetzung ist der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Im Jahr 2017 würden nach Angaben von Dr. Iris Martin-Gehl mehr als 740 der 849 Gemeinden in Thüringen die Voraussetzungen erfüllen.
Ab dem 1. Januar 2019 können Gemeinden unter der gleichen Voraussetzung gänzlich auf Beitragserhebungen verzichten. Rot-Rot-Grün greift damit die Kritik der Kommunen auf, per Gesetz Beiträge pflichtig erheben zu müssen. Viele Gemeinden haben ein Ermessen eingefordert. Jetzt ist es da und sollte auch genutzt werden, so Dr. Iris Martin-Gehl.
Durch die Absenkung oder den künftigen Verzicht ersparen sich Gemeinden einen erheblichen Aufwand. In vielen Fällen konnte nachgewiesen werden, dass der Verwaltungsaufwand höher war als die eigentlichen Beitragseinnahmen, informiert die Abgeordnete.
Zudem sind die Verzinsungsregelungen im Thüringer Kommunalabgabengesetz harmonisiert worden. Künftig ist ein variabler Zinssatz vorzusehen, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts orientiert. Dies führt insbesondere dazu, dass Bürgerinnen und Bürger zukünftig deutlich geringere Stundungszinsen aufbringen müssen, aber auch die Kommunen - zum Beispiel bei der Rückzahlung von Vorauszahlungen an Bürgerinnen und Bürger - von hohen Zinszahlungen entlastet werden. Neu im Gesetz ist auch, dass die Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme beschlossen werden muss.
Zugleich werde im Gesetz klargestellt, dass die Gemeinde bei nicht rechtzeitiger Beschlussfassung ihre Erhebungsberechtigung verliert. Damit löst man alle bisherigen Probleme im Zusammenhang mit der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Eine rückwirkende Erhebung dieser Beiträge ist den Gemeinden untersagt, betont die LINKEN-Abgeordnete.
Seit 1994 hat es die CDU versäumt, das Problem der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sowohl im Interesse der Kommunen wie auch der Bürger zu lösen. Rot-Rot-Grün hat nun für sozial gerechtere Regelungen gesorgt, die jetzt in den Gemeinden zur Anwendung gebracht werden müssen, betont Dr. Iris Martin-Gehl abschließend.
Wahlkreisbüro Dr. Iris Martin-Gehl
Autor: khhMit den neuen Regelungen kann die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen sozial gerechter gestaltet werden, erklärt die Landtagsabgeordnete Dr. Iris Martin-Gehl.
Mit dem neuen Gesetz ist insbesondere das Ermessen der Gemeinden gestärkt worden. Diese können ab sofort Straßenausbaubeiträge auf bis zu 10 Prozent senken. Voraussetzung ist der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Im Jahr 2017 würden nach Angaben von Dr. Iris Martin-Gehl mehr als 740 der 849 Gemeinden in Thüringen die Voraussetzungen erfüllen.
Ab dem 1. Januar 2019 können Gemeinden unter der gleichen Voraussetzung gänzlich auf Beitragserhebungen verzichten. Rot-Rot-Grün greift damit die Kritik der Kommunen auf, per Gesetz Beiträge pflichtig erheben zu müssen. Viele Gemeinden haben ein Ermessen eingefordert. Jetzt ist es da und sollte auch genutzt werden, so Dr. Iris Martin-Gehl.
Durch die Absenkung oder den künftigen Verzicht ersparen sich Gemeinden einen erheblichen Aufwand. In vielen Fällen konnte nachgewiesen werden, dass der Verwaltungsaufwand höher war als die eigentlichen Beitragseinnahmen, informiert die Abgeordnete.
Zudem sind die Verzinsungsregelungen im Thüringer Kommunalabgabengesetz harmonisiert worden. Künftig ist ein variabler Zinssatz vorzusehen, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts orientiert. Dies führt insbesondere dazu, dass Bürgerinnen und Bürger zukünftig deutlich geringere Stundungszinsen aufbringen müssen, aber auch die Kommunen - zum Beispiel bei der Rückzahlung von Vorauszahlungen an Bürgerinnen und Bürger - von hohen Zinszahlungen entlastet werden. Neu im Gesetz ist auch, dass die Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme beschlossen werden muss.
Zugleich werde im Gesetz klargestellt, dass die Gemeinde bei nicht rechtzeitiger Beschlussfassung ihre Erhebungsberechtigung verliert. Damit löst man alle bisherigen Probleme im Zusammenhang mit der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Eine rückwirkende Erhebung dieser Beiträge ist den Gemeinden untersagt, betont die LINKEN-Abgeordnete.
Seit 1994 hat es die CDU versäumt, das Problem der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sowohl im Interesse der Kommunen wie auch der Bürger zu lösen. Rot-Rot-Grün hat nun für sozial gerechtere Regelungen gesorgt, die jetzt in den Gemeinden zur Anwendung gebracht werden müssen, betont Dr. Iris Martin-Gehl abschließend.
Wahlkreisbüro Dr. Iris Martin-Gehl
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