eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 11:32 Uhr
20.03.2018
Meldung aus der Wirtschaftswelt

Überprüfung der Zuzahlungsbefreiung jetzt online

AOK PLUS vereinfacht wichtige Datenabfrage für Apotheker. Dazu erreichte kn diese Meldung der AOK Plus...

Apotheken in Sachsen und Thüringen können ab sofort vor der Abgabe von Medikamenten online überprüfen, ob ein Versicherter der AOK PLUS von Zuzahlungen befreit ist. Durch das neue Programm verringert sich der Arbeitsaufwand für die Apotheker und die Gesundheitskasse und die Wartezeiten für die Kunden werden verkürzt.

"Versicherte mit Zuzahlungsbefreiung erhalten einen Befreiungsausweis. Dieser ist allerdings nicht immer zur Hand, so dass die Mitarbeiter der Apotheken bisher bei uns anrufen mussten, um den Status zu erfragen", sagt Dr. Stefan Knupfer, Vorstand der AOK PLUS. Auf der neuen Online-Plattform können die Apotheker nun die Versichertennummer eingeben und erfahren den Zuzahlungsstatus innerhalb weniger Sekunden.

Die Online-Abfrage ist ab sofort für alle Apotheken mit Ausnahme der Krankenhausapotheken verfügbar. Krankenhausapotheken können voraussichtlich ab Juni 2018 ebenfalls von der Neuerung profitieren. Dass weitere Vertragspartner dazukommen, ist ebenfalls in Planung.

Anzeige symplr
Neun Apotheken haben die Online-Härtefallabfrage seit Dezember 2017 getestet und mehr als 3.200 Mal Angaben von AOK PLUS-Versicherten abgerufen. Die Resonanz war positiv, vor allem wegen der einfachen Handhabung und der Verkürzung der Wartezeiten im Apothekenbetrieb.

"Mit digitalen Lösungen wie der Online-Härtefallabfrage können wir den Informationsaustausch zwischen unseren Versicherten, unseren Partnern und uns vereinfachen und beschleunigen. Davon profitieren alle Beteiligten", sagt Dr. Stefan Knupfer. "Wir wollen die Potenziale digitaler Anwendungen umfangreich und zum Wohle unserer Versicherten nutzen. Dafür arbeiten wir gemeinsam mit Partnern an neuen Lösungen für die Gesundheitsversorgung der Zukunft."
Autor: khh

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr