eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 11:32 Uhr
08.04.2018
Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten kommt

Lebensretter an der Decke

Nach einer zehnjährigen Übergangsfrist ist es nun soweit: Bis zum Ende dieses Jahres müssen in Thüringen auch Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bisher betraf dies nur Neu- und Umbauten. Für Beschaffung, Installation und jährliche Prüfung der Geräte ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich...

Die Mindestausstattung umfasst Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Eine optimale Ausstattung berücksichtigt auch Wohn- und Arbeitszimmer. So wird gewährleistet, dass auch im Falle der Nutzungsänderung eines Raums ausreichend Rauchmelder vorhanden sind.

Anzeige symplr
Geräte mit besonders hoher Qualität erkennt der Kunde am „Q“-Label. Nur Rauchmelder, die aufgrund ihrer erhöhten Stabilität sowie einer fest eingebauten 10-Jahresbatterie über besondere Langlebigkeit und Zuverlässigkeit verfügen, dürfen dieses Zeichen tragen. Die weithin bekannte CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätsmerkmal. Seit 2008 dürfen nämlich ohnehin nur noch Rauchmelder verkauft werden, die nach EN 14604 geprüft und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inklusive der Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind.

Wer bei der Rauchmelder-Montage nichts verkehrt machen möchte, lässt sich die Geräte von einer „geprüften Fachkraft nach DIN 14676“ montieren. Professionelle Dienstleister bieten auch Servicepakete für jährliche Funktionsprüfung und Dokumentation an. Um Liefer- oder Montageengpässen vorzubeugen, empfiehlt es sich, mit der Beauftragung nicht bis zum Ende der Übergangsfrist zu warten.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr