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Di, 08:14 Uhr
10.04.2018
Neues aus Greußen

Probleme bei Wahlbenachrichtigung

Teilweise nicht zugestellte Wahlbenachrichtigungskarten im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Greußen machen Probleme, wie der Gemeinschaftsvorsitzende meldet...

Bis zum 25.03.2018 hätten auch im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Greußen den Wählern die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt werden müssen. Dies ist laut Ulrich Georgi, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, wohl auch in der größten Zahl der Fälle erfolgt.

Allerdings wurde die Verwaltungsgemeinschaft von Bürgerinnen und Bürgern davon unterrichtet, dass teilweise wohl eine Zustellung nicht erfolgt sein soll. Georgi: „Eine diesbezüglich bereits beim beauftragten Unternehmen erfolgte Nachfrage ergab, dass dort jedoch sämtliche Wahlbenachrichtigungskarten zum Versand gelangt sind. Weshalb die Zustellung nicht oder nur teilweise erfolgte, konnte bisher nicht geklärt werden, zumal auch nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungskarten nicht an die Verwaltungsgemeinschaft zurückgesandt wurden.“ Die ganze Angelegenheit sei jedoch auch aus seiner Sicht sehr bedauerlich, so Georgi weiter.

Er macht allerdings aufmerksam, dass nicht erhaltene bzw. zugestellte Wahlbenachrichtigungskarten grundsätzlich unschädlich seien. So könnte, auch wenn keine Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt werden könne, am Wahltag vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden. Der Gemeinschaftsvorsitzende weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts allein der Eintrag im Wählerverzeichnis sei.

„Auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ohne Wahlbenachrichtigungskarte kein Problem“, so Georgi weiter. Diese könne auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte entweder online auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.vgem-greussen.de unter den Rubriken „Aktuelles“ - „Online-Wahlscheinantrag“, auf sonstige schriftliche Weise (Telefax, einfacher Brief) oder auch durch persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Autor: khh

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