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Mi, 08:38 Uhr
18.04.2018
Neues aus Sondershausen

Es geht um die Kita-Gebühren

Im Hauptausschuss der Stadt Sondershausen ging es jüngst um die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sondershausen vom 28. Mai 2015...

Dem Stadtrat der Stadt Sondershausen wurde einstimmig empfohlen, die als Anlage
beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sondershausen vom 28. Mai 2015 zuzustimmen.


Die Änderung ist notwendig, da mit dem Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (neues Thü1rKitaG) vom 18. Dezember 2017, welches zum 01. Januar 2018 in Kraft getreten ist, das gebührenfreie Kita-Jahr eingeführt wurde.

Der Träger von Kindertageseinrichtungen hat die satzungsrechtlichen Regelungen zu den Elternbeiträgen, die nicht den Vorschriften des neuen ThürKitaG entsprechen, innerhalb von sechs Monaten nach seinem Inkrafttreten an dieses Gesetz anzupassen. Aufgrund des variablen Zeitraums des gebührenfreien Jahres, ist eine Umstellung der Gebührenerhebung auf Tagesgebühren, fur den Monat in dem die Gebührenfreiheit beginnt, erforderlich.

Hier der entscheidende Text in der Änderungssatzung:

Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) wird kein Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Schultag.

Hinweis kn

In der einen oder anderen Form werden alle Kommunen ähnliche Änderungen durchführen müssen, da das Gesetz ja in ganz Thüringen gilt.
Autor: khh

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