Di, 18:53 Uhr
15.05.2018
Kommunalpolitiker äußern sich
Landkreis verliert in 1. Instanz
In einer Sachdebatte in einer Kreistagssitzung hatte es einen Wortentzug gegeben, gegen den Klage eingereicht worden war...
In dem Verfahren gegen die Landrätin Antje Hochwind, wurde nun am 14. Mai das Urteil zugestellt. Die Klage wurde notwendig, nachdem die Landrätin in der Sachdebatte um die Satzung des Integrationsbeirates in der Kreistagssitzung vom 02.12.2015 dem NPD-Kreistagsmitglied, Patrick Weber, rechtswidrig mit drei Ordnungsrufen belegte und ihm dann das Wort entzogen hatte.
Standpunkt Weber
Das Gericht teilte die Auffassung von Patrick Weber, dass er mit seinen Ausführungen in der Debatte um den Integrationsbeirat nicht vom Thema abgeschweift ist und er durch den Wortentzug seiner Rechte als Gremienmitglied beschnitten wurde. Die Kosten des Verfahrens muss nun der Landkreis tragen und somit wurde durch die parteipolitischen Interessen der Landrätin, der Steuerzahler wieder einmal völlig sinnlos mit Kosten belastet, die nicht notwendig gewesen wären wenn man sich an Recht und Gesetz gehalten hätte.
Der Pressesprecher des Landratsamtes, Dr. Heinz-Ulrich Thiele, bestätigte das Eintreffen des Urteils. Er werde das Urteil allerdings nicht kommentieren, kündigte aber an, man werde am morgigen Mittwoch mit den Fraktionen beraten, ob der Landkreis eine Zulassung einer Berufung beantragen wird, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt.
Autor: khhIn dem Verfahren gegen die Landrätin Antje Hochwind, wurde nun am 14. Mai das Urteil zugestellt. Die Klage wurde notwendig, nachdem die Landrätin in der Sachdebatte um die Satzung des Integrationsbeirates in der Kreistagssitzung vom 02.12.2015 dem NPD-Kreistagsmitglied, Patrick Weber, rechtswidrig mit drei Ordnungsrufen belegte und ihm dann das Wort entzogen hatte.
Standpunkt Weber
Das Gericht teilte die Auffassung von Patrick Weber, dass er mit seinen Ausführungen in der Debatte um den Integrationsbeirat nicht vom Thema abgeschweift ist und er durch den Wortentzug seiner Rechte als Gremienmitglied beschnitten wurde. Die Kosten des Verfahrens muss nun der Landkreis tragen und somit wurde durch die parteipolitischen Interessen der Landrätin, der Steuerzahler wieder einmal völlig sinnlos mit Kosten belastet, die nicht notwendig gewesen wären wenn man sich an Recht und Gesetz gehalten hätte.
Der Pressesprecher des Landratsamtes, Dr. Heinz-Ulrich Thiele, bestätigte das Eintreffen des Urteils. Er werde das Urteil allerdings nicht kommentieren, kündigte aber an, man werde am morgigen Mittwoch mit den Fraktionen beraten, ob der Landkreis eine Zulassung einer Berufung beantragen wird, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt.
Kommentare
Franziskus
15.05.2018, 21.18 Uhr
Wortentziehungen sind undemokratisch
man lässt den Menschen gegen über, ausprechen.
Das war Dritten Reich sowie in der sogenannten DDR üblich.
Man hat scheinbar noch viel im Landratsamt zu lernen?
Das war Dritten Reich sowie in der sogenannten DDR üblich.
Man hat scheinbar noch viel im Landratsamt zu lernen?
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tannhäuser
16.05.2018, 08.20 Uhr
Das ist Mobbing gegen Herrn Weber!
Die alte und neue Landrätin hatte auch nicht mal den Anstand zum Handschlag beim Einzug der demokratisch legitimierten NPD-Kandidaten in den Kreistag
Aber die überwältigende Mehrheit der wählenden Bürger haben ihr weiterhin das Vertrauen ausgesprochen.
Glücklicherweise ist den Bürgern der Kreisstadt ihre Genossin aus der sozialistischen Löwengrube (Satire oder nicht, SiGel?) erspart geblieben.
Aber die überwältigende Mehrheit der wählenden Bürger haben ihr weiterhin das Vertrauen ausgesprochen.
Glücklicherweise ist den Bürgern der Kreisstadt ihre Genossin aus der sozialistischen Löwengrube (Satire oder nicht, SiGel?) erspart geblieben.
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