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Do, 15:37 Uhr
21.06.2018
Landespolitiker äußern sich

Bei Ferienjobs auch an das Finanzamt denken.

Finanzministerin Heike Taubert: Bei Ferienjobs auch an das Finanzamt denken. Neuer Steuerratgeber für Schülerinnen, Schüler und Studierende gibt Tipps...

Das Thüringer Finanzministerium hat dafür das Faltblatt mit Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende neu aufgelegt.

„Ferienjobs sind beliebt, um erste Eindrücke und Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Dabei sollte aber auch an Fragen zur Besteuerung des Arbeitslohns gedacht werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie sagt weiter: „Kurz, informativ und anhand anschaulicher Beispiele gibt das Faltblatt wertvolle Hilfestellungen zu steuerrechtlichen Fragen bei Ferien- oder Nebenjobs. Damit soll Schülern und Studenten der Einstieg in das Arbeitsleben erleichtert werden.“

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Gut zu wissen: Liegt das Jahreseinkommen 2018 unter dem gültigen Grundfreibetrag von 9.000 Euro, dann fallen keine Steuern an. Der Arbeitnehmer erhält seine Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Dafür muss er eine Steuererklärung 2018 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Die Steuererklärung kann online unter www.elster.de erstellt und an das Finanzamt versendet werden.

Wer seine steuerliche Identifikationsnummer nicht kennt, der kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern (www.identifikationsmerkmal.de) erfragen und sie dann an den Arbeitgeber weitergeben. Mit der steuerlichen Identifikationsnummer kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug anhand der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die er bei der Finanzverwaltung elektronisch abruft, vornehmen.

Das Faltblatt „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die zur Aushilfe arbeiten“ kann auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter www.finanzen.thueringen.de gelesen und heruntergeladen werden. Das Faltblatt wird in den nächsten Tagen auch in den 12 Thüringer Finanzämtern ausgelegt.
Autor: khh

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