Mi, 15:24 Uhr
04.07.2018
Meldung aus dem Landratsamt
Neuer Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH
Zum 31.01.2019 wird der Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS), Herr Heinz-Jürgen Beermann, altersbedingt aus dem Unternehmen ausscheiden. Dazu diese Meldung aus dem Landratsamt...
Über die Neubesetzung der Geschäftsführerstelle haben der Kyffhäuserkreis und der Landkreis Mansfeld-Südharz als Gesellschafter entsprechende Rahmenbedingungen vereinbart, sowie einen Zeit- und Maßnahmenplan abgestimmt. In der Gesellschafterversammlung wurde nach Auswertung der Bewerbungsgespräche die Bestellung von Frau Gabriele Schuchardt als neue Geschäftsführerin der VGS empfohlen. Sie wird die Anstellung in der VGS zum 01.01.2019 antreten und zum 01.02.2019 gemäß § 39 GmbH-Gesetz in das Handelsregister eingetragen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Tourismus und Infrastruktur, der Kreisausschuss sowie der Kreistag haben die entsprechenden Beschlüsse zur Abberufung bzw. Berufung im Mai dieses Jahres gefasst.
Autor: khhÜber die Neubesetzung der Geschäftsführerstelle haben der Kyffhäuserkreis und der Landkreis Mansfeld-Südharz als Gesellschafter entsprechende Rahmenbedingungen vereinbart, sowie einen Zeit- und Maßnahmenplan abgestimmt. In der Gesellschafterversammlung wurde nach Auswertung der Bewerbungsgespräche die Bestellung von Frau Gabriele Schuchardt als neue Geschäftsführerin der VGS empfohlen. Sie wird die Anstellung in der VGS zum 01.01.2019 antreten und zum 01.02.2019 gemäß § 39 GmbH-Gesetz in das Handelsregister eingetragen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Tourismus und Infrastruktur, der Kreisausschuss sowie der Kreistag haben die entsprechenden Beschlüsse zur Abberufung bzw. Berufung im Mai dieses Jahres gefasst.
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.