Di, 19:02 Uhr
21.08.2018
Aus der Arbeit der Rettungskräfte
Abberufung und Berufung Kreisbrandmeister
Beim Kreisausschuss wurde heute über die Abberufung und Berufung eines Kreisbrandmeisters beraten...
Abberufung Kreisbrandmeister
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, aufgrund des § 16 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBL. S.22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBL. S. 159), Herrn Frank Hoier mit Wirkung vom 13.09.2018 von der Funktion des Kreisbrandmeisters abzuberufen.
Aus dem Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 16 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeister ernannt worden. Sie unterstützen den Kreisbrandinspektor bei der Betreuung der städtischen und gemeindlichen Feuerwehren.
Herr Frank Hoier hatte diese Funktion bisher im Bereich Greußen übernommen. Nun hat er aus persönlichen Gründen um seine Entbindung von dieser Funktion gebeten.
Landrätin Hochwind dankte Frank Hoier (Archivfoto) für die geleistete Arbeit.
Bestellung Kreisbrandmeister
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, aufgrund des § 16 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBL. S.22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBL. S. 159), Herrn Ingo Wolf mit Wirkung vom 13.09.2018 zum Kreisbrandmeister zu bestellen.
Aus dem Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 16 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeister ernannt worden. Sie unterstützen den Kreisbrandinspektor bei der Betreuung der städtischen und gemeindlichen Feuerwehren.
Herr Frank Hoier hatte diese Funktion bisher im Bereich Greußen übernommen. Nun hat er aus persönlichen Gründen um seine Entbindung von dieser Funktion gebeten.
Als Nachfolger wurde durch den Kreisbrandinspektor Herr Ingo Wolf vorgeschlagen. Er besitzt die erforderliche Qualifikation als Verbandsführer und wird von der Mehrheit der Feuerwehren des Bereiches Greußen unterstützt. Er ist derzeit schon als stellvertretender Wehrführer in der Feuerwehr Greußen ehrenamtlich tätig.
Archiv kn
Autor: khhAbberufung Kreisbrandmeister
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, aufgrund des § 16 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBL. S.22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBL. S. 159), Herrn Frank Hoier mit Wirkung vom 13.09.2018 von der Funktion des Kreisbrandmeisters abzuberufen.
Aus dem Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 16 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeister ernannt worden. Sie unterstützen den Kreisbrandinspektor bei der Betreuung der städtischen und gemeindlichen Feuerwehren.
Herr Frank Hoier hatte diese Funktion bisher im Bereich Greußen übernommen. Nun hat er aus persönlichen Gründen um seine Entbindung von dieser Funktion gebeten.
Landrätin Hochwind dankte Frank Hoier (Archivfoto) für die geleistete Arbeit.
Bestellung Kreisbrandmeister
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, aufgrund des § 16 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBL. S.22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBL. S. 159), Herrn Ingo Wolf mit Wirkung vom 13.09.2018 zum Kreisbrandmeister zu bestellen.
Aus dem Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 16 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeister ernannt worden. Sie unterstützen den Kreisbrandinspektor bei der Betreuung der städtischen und gemeindlichen Feuerwehren.
Herr Frank Hoier hatte diese Funktion bisher im Bereich Greußen übernommen. Nun hat er aus persönlichen Gründen um seine Entbindung von dieser Funktion gebeten.
Als Nachfolger wurde durch den Kreisbrandinspektor Herr Ingo Wolf vorgeschlagen. Er besitzt die erforderliche Qualifikation als Verbandsführer und wird von der Mehrheit der Feuerwehren des Bereiches Greußen unterstützt. Er ist derzeit schon als stellvertretender Wehrführer in der Feuerwehr Greußen ehrenamtlich tätig.
Archiv kn
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