eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 08:41 Uhr
09.09.2018
Neues aus Sondershausen

Entlastung für die Schüler

Im Kreistag ging es jüngst um die 1. Änderungssatzung zur Schülerbeförderungssatzung vom 19.02.2014. Sie wird stufenweise Entlastung bei den Transportkosten für die Schüler führen, rückwirkend seit dem 1.8.2018...


Der Kreistag beschloss die 1. Änderungssatzung zur Schülerbeförderungssatzung vom 19.02.2014 des Kyffhäuserkreises.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

In der Änderungssatzung wird im § 5 Absatz 6 “Erstattung der Schülerbeförderungskosten“ lediglich der Wortlaut „Schülerzeitkarte“ geändert. Schüler, die das Berufsvorbereitungsjahr besuchen, haben einen Anspruch auf eine Schülerzeitkarte bis zur nächstgelegenen Schule, welche den spezifischen fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erteilt.

Weiterhin wurden im § 5 Absatz 7 und Absatz 11 die Werte von 0,17 € entsprechend dem derzeit gültigen Thüringer Reisekostengesetz angepasst.

Ab Oktober 2018 soll seitens des Freistaates Thüringen ein Azubi-Ticket eingeführt werden.
Dieses soll eine kostengünstige Beförderung vom Wohnort zum Ausbildungsort, zum
Berufsschulort und in der Freizeit ermöglichen.
Im Zuge dessen strebt der Landkreis ebenfalls eine Entlastung der SchülerInnen, die bisher einen Eigenanteil von 60 % der Beförderungskosten tragen müssen, an.

Im § 6 „Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung“ werden die Erstattungsmodalitäten geregelt. Die Kostenübernahme des Eigenanteils soll in zwei Schritten erfolgen. Ab dem 01.08.2018 beträgt die Höhe des Eigenanteils nur noch 30 % der erstattungsfähigen Beförderungskosten und ab dem 01.08.2019 entfällt die Beteiligung der Eltern bzw. der volljährigen Schüler an den Beförderungskosten vollständig. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind, wie in § 5 der Satzung über Schülerbeförderung geregelt, durch Vorlage der Fahrscheine nachzuweisen und werden nachträglich erstattet.

Die 1. Änderungssatzung über die Schülerbeförderung im Kyffhäuserkreis soll ab dem Schuljahr 2018/2019 rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft treten. Die Änderungen wurden vorab mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt.

Beiliegende Synopse dient der Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen neuen Änderungssatzungsatzung.

Gegenüberstellung alt - neu:
Gegenüberstellung alt - neu
Autor: khh

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr