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Di, 09:12 Uhr
08.09.2009

Aus der Arbeit der Vollstreckungsbehörde

Nicht nur Firmen und Privatleute haben so ihre Probleme finanzielle Außenstände einzutreiben, sondern auch Behörden. Dazu einige Informationen aus dem Landratsamt...

Durch die Vollstreckungsbehörde des Landratsamtes Kyffhäuserkreis wurden im Jahr 2009 bisher Forderungen in Höhe von ca. 485.000 € beigetrieben. Im Amtsdeutsch heißt es "beigetrieben", nicht wie wir normale Bürger eingetrieben sagen würden. Zur Zeit werden insgesamt 4.259 aktive Vollstreckungsvorgänge bearbeitet, das Gesamtvolumen der noch beizutreibenden Forderungen beträgt 1.517.516,32 €.

Während eigene Vollstreckungsaufträge im Vollstreckungsaußendienst derzeit in Höhe von 319.958 € zu Buche schlagen, müssen unsere Mitarbeiter rund 717.000 € in Amtshilfe für andere Behörden beitreiben. Im Wertumfang von ca. 134.000 € laufen zur Zeit Amtshilfeersuchen von uns an andere Vollstreckungsbehörden.

In weiteren 588 Fällen wird unsere Kreiskasse in der nächsten Zeit die Hilfe der Vollstreckungsbehörde in Anspruch nehmen müssen, so dass sich das Vollstreckungsauftragsvolumen bis Jahresende weiter erhöhen wird.
Autor: khh

Kommentare
Verweigerer
19.02.2017, 15.33 Uhr
GEZ
Guten Tag,

ich habe am Samstag von ihnen eine Pfändungsankündigung per Post zugestellt bekommen. Hierbei handelt es sich um eine Forderung der mir unbekannten Firma (Gläubiger) Mitteldeutscher Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio. Hiermit möchte ich als erstes Widerspruch einlegen gegen diese Pfändungsankündigung, da sich meines wissen eine Gläubigerschuld nur aus einem Kauf, bzw. einen abgeschlossenen Vertrag (mit zu zahlenden Gebühren, die schriftlich festgelegt sind) ergibt der von beiden Parteien in Einverständnis unterzeichnet wurde ergibt. Ich meinerseits kann mich in keinster weise daran erinnern einen solchen Kauf oder Vertrag mit dem genannten Gläubiger abgeschlossen zu haben. Falls es natürlich ein Fehler von meiner Seite sein sollte und der von ihnen genannte Gläubiger ist im Besitz eines solchen Vertrages möchte ich sie höflichst Bitten ihren Gläubiger zu informieren, mir eine Kopie des selbigen zukommen zu lassen, damit ich ihn zu meinen Unterlagen hinzufügen kann, wenn der Vertrag rechtsgültig und mit meiner und der Unterschrift des Gläubigers gegengezeichnet ist, bin ich gerne bereit den offenen Betrag an die zuständige Stelle zu überweisen. Ich verbleibe bis dahin hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen
Frank1966
19.02.2017, 15.59 Uhr
Diese GEZ....
....ist ein wirklich schönes Beispiel dafür, wie dumm und einfach dem Deutschen das Geld gestohlen wird. Die Verweigerer werden immer mehr und das ist sehr gut so. Auch ich gehöre dazu, aus tiefster Überzeugung, das es sich bei diesem Konstrukt um offensichtlichen Betrug handelt. Ich frage mich ernsthaft, ob die, die diesen Beitrag freiwillig zahlen, nicht die Kraft und den Willen besitzen, einmal darüber nachzudenken, auf welcher Basis Sie Geld in ein System pumpen, welches auf unerträglichste Art und Weise, Propaganda betreibt.

Ich halte es genau, wie mein Vorkommentator. Ich habe den MDR aufgefordert mir den, von mir unterzeichneten, Vertrag zuzusenden. Bisher nicht geschehen. Ich habe auch auf das Handelsrecht angesprochen und den MDR gebeten, mir ein Angebot zu machen, welches ich prüfen werde und bei Interesse annehmen werde. Bisher leider auch nicht geschehen. Hier will ich noch nicht einmal über die Selbstbedienungsmentalität sprechen, mit der sich sogenannte Honorarprofessorinnen bedienen.
Ich kann nur jedem raten, hier seinen Verstand einzuschalten. Je mehr sich wehren umso fairer könnte es werden.
Frank1966
19.02.2017, 16.03 Uhr
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Frank1966
19.02.2017, 16.25 Uhr
Meines Wissen's....
...bekommt die Vollstreckungsbehörde eine Aufwandsentschädigung von ca. 25,00 € für ihre Tätigkeit.
Hier haben schon einige Behörden in Deutschland ihre Mitarbeit in Frage gestellt, da diese 25,00 € sicherlich nicht kostendeckend sind.
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