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Arbeitsagentur informiert

Anträge zum Schlechtwettergeld

Mittwoch, 15. März 2017, 14:45 Uhr
In der nun bald endenden Winterperiode, der Schlechtwetterzeitraum vom 01. Dezember bis 31. März, haben zahlreiche Unternehmen witterungsabhängiger Branchen wieder das bekannte Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen. Noch gilt es, Antragsfristen einzuhalten, heißt es dazu heute aus der Arbeitsagentur...

Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie des Gerüstbaus konnten dadurch die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter sichern. Den Arbeitnehmern blieb der Arbeitsplatz erhalten und die Unternehmen haben sich im Gegenzug die Personalsuche im Frühjahr erspart.

Die Arbeitsagentur weist in dem Zusammenhang darauf hin, die Fristen für Leistungsanträge unbedingt einzuhalten. So können finanzielle Nachteile vermieden werden.
Antrag auf Erstattung für Monatbei zuständiger AA einzureichen spätestens bis:
12/201631.03.2017 Freitag
01/201702.05.2017 Dienstag
02/201731.05.2017 Mittwoch
03/201730.06.2017 Freitag

Autor: red

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