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Neues aus Sondershausen

Rathaus wird saniert

Donnerstag, 10. August 2017, 18:11 Uhr
Am Nachmittag erreicht kn diese Pressemitteilung zur Sanierung des Rathauses in Sondershausen. Sanierung des Rathauses im Wesentlichen zu gleichen Konditionen. .

Nach intensiven Prüfungen und Beratungen durch die zuständige Kommunalaufsicht des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises sowie Abstimmungen im Landesverwaltungsamt ist festzustellen, daß eine Übertragung des Rathauses im Falle der Stadt Sondershausen nicht wie vorgesehen erfolgen kann.

Die von den kreditgebenden Banken im Rahmen der Kreditverhandlungen angestrebten Bedingungen und die von der Kommunalaufsicht zwingend zu beachtenden Punkte waren am Ende in wesentlichen Positionen nicht deckungsgleich in Übereinstimmung zu bringen. Insbesondere eine Rückübertragung des Rathauses nach Beendigung der Finanzierung an die Stadtverwaltung Sondershausen konnte nicht zum Einverständnis aller beteiligten Institutionen mit entsprechenden Festlegungen vereinbart werden.

Das als „kreditähnliche Rechtsgeschäft“ zu qualifizierende Vorhaben kann damit nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund und wegen der Unverzichtbarkeit des Rathauses ist die Sanierung über die Stadtverwaltung abzusichern. Hierbei bilden die bereits publizierten Kosten derzeit die Grundlage. Die Planungen im Detail stehen auf der Tagesordnung des zuständigen Stadtrates. Erst nach Ausführung dieser Planung ist eine detailreichere Kostenübersicht möglich.

Die beschriebenen Änderungen führen zur Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes, da die finanzielle Absicherung des Vorhabens in den Finanzplanungen der nächsten Jahre Berücksichtigung finden muß.

Die Änderungen in der Verfahrensweise führen im Kern zum gleichen Ergebnis. Anstatt den Eigenanteil über die vorgesehene Miete abzuleisten werden die Eigenanteile ohne die Einbeziehung eines Dritten (hier „Wippertal“) direkt geleistet. In beiden Fällen steht letztlich die notwendige Sanierung des Rathauses zu im Wesentlichen gleichen Konditionen im Vordergrund.
Autor: khh

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