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Landespolitiker äußern sich

„Solidarisches Zusammenleben der Generationen“

Montag, 11. September 2017, 19:47 Uhr
Landesprogramm entsteht unter höchstmöglicher Beteiligung. Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute in Erfurt das Gesamtbilanzierungstreffen zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) eröffnet. Dazu diese Meldung...

Damit ist die Arbeit am Angebotskatalog des Landesprogramms abgeschlossen. Ministerin Werner dankte allen Mitwirkenden für Unterstützung und gute Zusammenarbeit, besonders aber für die vielen Ideen und Vorschläge sowie den Willen, sich aktiv in die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Familien einzubringen.

Sozialministerin Werner sagte: „Wir sind gemeinsam dabei, ein familienpolitisches Landesprogramm mit einer so umfangreichen Beteiligung auf die Beine zu stellen, wie wir sie in Thüringen bisher noch nicht hatten. Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ entsteht im Dialog, mit maximaler Beteiligung der Landesebene, der kommunalen Ebene, der Träger- und Verbandsebene. Unser Verständnis definiert Familie als einen Ort der generationsübergreifenden Verantwortungsübernahme und Solidarität. Familie im Sinne unseres Verständnisses ist ein generationenübergreifendes Miteinander und Füreinander von Eltern, Kindern, Enkeln, Großeltern, Geschwistern und Partnern. Es gilt anzuerkennen, dass einst nahezu verbindliche Lebensentwürfe an Prägekraft verlieren, Vielfalt bricht sich Raum. Das ist gesellschaftliche Realität.“

Das entspreche auch der Position im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode, nach der die Politik für Familien in Thüringen Rahmenbedingungen schaffen müsse, in denen alle Familien, unabhängig von Trauschein und Zusammensetzung, ihre individuellen Entscheidungen bestmöglich verwirklichen können. „Diese Zielstellung verlangt Neujustierungen, um den sich verändernden Bedürfnissen und Bedingungen zu entsprechen. Solche Bedingungen ergeben sich aus dem demografischen Wandel, aus der Zuwanderung von geflüchteten Menschen und nicht zuletzt aus den Anforderungen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Unsere besondere Aufmerksamkeit verdient die sogenannte „Sandwich-Generation“, die gleichzeitig erwerbstätig ist, für ihre Kinder und die ältere Generation sorgt und nicht selten zusätzlich ehrenamtlich tätig ist“, so die Ministerin weiter.

Heike Werner betonte: „Familien brauchen Unterstützung. Sie brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur. Familien brauchen gleichzeitig Rahmenbedingungen und Freiräume, ihr Leben so gestalten zu können, wie es ihren Lebensentwürfen entspricht.“ Im Landesprogramm werde von den Bedarfen der Familien ausgegangen. Die bis jetzt geleistete Arbeit werde derzeit ausgewertet und fließe in einen Katalog ein. „Der Angebotskatalog wird Bestandteil der Richtlinie zum LSZ sein, die ebenfalls derzeit erarbeitet wird, und alle förderfähigen Maßnahmen des Programms beinhalten“, so die Ministerin abschließend.

Hintergrund


Das Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" steht für familienunterstützende Leistungen in den Kommunen auf der Grundlage von integrierten Planungsprozessen.

Es dient zwei wesentlichen Zielen:
1. Der Schaffung einer leistungsfähigen bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl für das Zusammenleben mit Kindern als auch für die Sorgearbeit der Familien gegenüber der älteren Generation gewährleistet. Diese Infrastruktur entspricht dem modernen Bild von Familie als generationenübergreifendes Miteinander und gegenseitige Fürsorge in der Vielfalt unterschiedlich gelebter Familienformen.
2. Diese leistungsfähige soziale Infrastruktur inklusive einer sozialen Mobilität in unseren Dörfern und Städten soll die Teilhabe auch älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern.

Das Förderprogramm soll auf Grundlage der Arbeit der Beteiligungsgremien im Jahr 2018 fertiggestellt werden, einschließlich der erforderlichen gesetzlichen Änderungen, und zum 1. Januar 2019 an den Start gehen.

Bereits ab dem 1. Januar 2018 werden zwei Modellkommunen, der Landkreis Altenburger Land und der Landkreis Kyffhäuserkreis, das Landesprogramm vor Ort umsetzen.
Autor: khh

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