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Neues aus Sondershausen

Kontrovers diskutierte Alkoholverbotszone

Freitag, 16. Februar 2018, 20:36 Uhr
Die reinen Fakten zu dem gestrigen Beschluss, eine Alkoholverbotszone in Sondershausen einzurichten, hatte kn bereits gebracht. Hier interessante Informationen aus der Diskussion und zu den teils überraschenden Abstimmungsergebnissen…

Soweit die Fakten von gestern
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen stimmte bei 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen der 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Sondershausen (OBVO - SDH) vom O5. August 2009 gemäß der als Anlage beigefügten Fassung zu.
OBVO - SDH

Ausgangspunkt für den Beginn der Diskussion am eine Alkoholverbotszone rund um die Musikschule Sondershausen war die Schlägerei im August vor der Galerie in Sondershausen, bei der auch Alkohol im Spiel war, so Bürgermeister Joachom Kreyer (CDU). Auch gab es immer wieder Treffen mit viel Alkohl im Spiel, wenn man vor der Alten Post sich traf, oder im Bereich der Treppen in Richtung Musikschule im Schloss. Dabei soll es immer wieder zu Belästigungen von Musikschülern gekommen sein.


Kreyer räumte ein, dass durch so eine Alkoholverbotszone es zu einem Verdrängungseffekt kommen könnte, brachte aber auch eine weitere Zone (rund um die Suchtberatungsstelle) ins Gespräch und soll geprüft werden.
Im Raum wurde auch die Forderung laut, um alle Schulen eine Alkoholverbotszone einzurichten was auf Widerstand stieß, da können wir ja gleich die ganze Stadt sperren, so die Diskussion.

Die Nubi, Gerhard Axt, positionierte sich klar gegen eine Alkoholverbotszone. Hier sein Beitrag im Stadtrat:

Der Natrag von Axt, die Vorlage nochmals in einen Ausschuss zu verweisen wurde mit nur einer Enthaltung und drei Ja-Stimmen abgelehnt.

Für kn und auch für andere Gäste im Raum überraschend war der Standpunkt der SPD/Grünen-Fraktion. Während die SPD-Bürgermeisterkandidatin Anne Bressem sich im Vorfeld der Stadtratssitzung klar gegen eine Alkoholverbotszone aussprach und es heute nochmals bekräftigte (Dürfen wir bald nichts mehr?), stimmte die anwesende SPD/Grünen-Fraktion komplett für eine Alkoholverbotszone!

Fraktionsvorsitzende Sabine Bräunicke hatte das in der Diskussion auch bereits angekündigt. Sie verwies dabei auch auf das Projekt Thinka in Artern, und forderte, dass im Stadtrat das Projekt mal dargestellt werden sollte.

Jens Koschinek (Die Linke) vertrat die Meinung, mit den bisherigen Regeln und Verordnungen gäbe es bereits genügend Möglichkeiten, solche Saufgelage in der Innenstadt abzustellen. So nimmt es nicht Wunder, dass die Linke mit drei Nein-Stimmen dabei war.

Die Volkssolidarität war mit zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen dabei. Martin Ludwig erinnerte daran, dass Verbot solcher Exzesse hätten wir mit bisherigen Mitteln schon unterbinden können und sagte, vor fünf Jahren brauchten wir keine zusätzlichen Streetworker.
Tobias Schneegans machte schon einem Gespräch mit kn klar, dieser so ausformulierten Alkoholverbotszone ist mit vertretbarem Aufwand kaum durchsetzbar, schon deshalb müsse man gegen diese Regelung sein.

Matthias Deichstetter (CDU) verwies auf die Wichtigkeit des Schutzes der Musikschüler. Mit 1.400 Schülern sind wir die drittgrößte Musikschule in Thüringen. Er betonte, die Musikschule ist kein politische Einrichtung und reagierte so auf Vorwürfe.

Beatrice Ritzke (Die Linke) brachte ins Spiel, die Flüchtlinge müssten in den Unterkünften besser beschäftigt werden, damit sie nicht in der Stadt bei der Galerie abhängen.

Breiten Raum nahm die Diskussion um einen Streetworker ein, der zusätzlich in der Innenstadt aktiv sein soll. Jürgen Rauschenbach (Die Grünen) hatte das im letzten Hauptausschuss ins Spiel gebracht. Laut Kreyer wird derzeitig im Landesverwaltungsamt Rücksprache gehalten und ein Antrag vorbereitet, für so einen Streetworker die Förderung zu erhalten. Allerdings wird die Notwendigkeit recht kritisch gesehen (Sven Schubert und Martin Ludwig (beide VS). Denn es bedarf auch Mittel der Stadt, denn es wird nur einen 67- prozentige Förderung geben.

Ob so ein Streetworker installiert wird? Es bedarf der Bestätigung des Stellenplans, in der er enthalten sein muss. Rauschenbach bot an die Stelle einem freien Träger zu übertragen, und den Eigenanteil der Stadt dem Freien Träger zu übertragen.

Es war eine kontroverse Diskussion und es bleibt abzuwarten, was die Kommunalaufsicht zu diesem Beschluss sagen wird, denn es wird sehr teils sehr tief in Persönlichkeitsrechte eingegriffen, denn mit der Formulierung es ist verboten in der festgelegten Zone Alkohol zu konsumieren wird sogar der öffentliche Genuss von Weinbrandbohnen und Strafe gestellt, denn es geht laut Formulierung in der OBVO - SDH nicht nur um das Trinken von Alkohol.
Ganz streng genommen dürfte man übrigens nicht mal alkoholfreies Bier trinken, denn bis auf wenige Sorten, in denen wirklich kein Alkohol enthalten, enthalten die meisten Sorten bis 0,5 Prozent Alkohol, der nicht mal deklariert werden muss.

Nicht diskutiert wurde gestern, welche Kosten die Deklaration der der Alkoholverbotszone kosten soll. Denn wenn Strafen bis 5.000 Euro drohen, muss man schon auf einen ausreichenden Ausweis der Zone achten, wenn es nicht zu juristischen Problemen kommen soll, oder gehen Sie durch eine unbekannte Stadt und halten als Tourist nach Piktogrammen Ausschau, die das Trinken von Alkohol in einer ganzen Zone verbieten? Wenn der erste Tourist so ein Piktogramm übersieht und ein Knöllchen bekommt, wird das Geschrei groß sein, wenn es dann in die Medien kommt. Das könnte dem Image nachhaltig schaden. Auch die beschlossenen OBVO - SDH gibt keine Auskunft, wie denn die ausreichende Auszeichnung der Verbotszone erfolgen soll.

Man stelle man sich nur mal die Szenerie vor, ein Touristenbus fährt wie üblich direkt auf den Markt auf den Touristen-Busparkplatz und die Touristen genehmigen sich nach langer Fahrt noch schnell ein Bier (Touristenbusse bieten das an) und genießen schnell vor dem Bus ein Bier. Welche eine Freveltat.

Nunn wollen wir den Teufel nicht an die Wand malen und warten erst mal ab, wie sich das Ganze bewähren wird. Spannend wird es alle mal.
Autor: khh

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