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Meldung aus dem Landratsamt

Dienstaufwandsentschädigung der Landrätin

Mittwoch, 16. Mai 2018, 18:55 Uhr
Im Kreisausschuss wurde heute über die Dienstaufwandsentschädigung der Landrätin beraten...

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die Dienstaufwandsentschädigung der Landrätin zu beschließen. Diese entspricht dem jeweiligen Höchstsatz gemäß § 2 Abs. 3 der Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDauwEV) gemäß der Bekanntmachung über die Höhe der Dienstaufwandentschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte. Der Beschluss wird mit Amtsantritt ab 01.07.2018 wirksam.

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Die für die benötigten finanziellen Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2018 gemäß genehmigten Doppelhaushalt entsprechend zur Verfügung.

Für die Folgejahre ist der finanzielle Bedarf bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen.

Aus der Begründung:

Nach § 1 der Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten (ThürDaufwEV) vom 04.09.1992 erhalten hauptamtliche kommunale Wahlbeamte für die durch das Amt bedingte Mehraufwendung eine angemessene Aufwandsentschädigung. Diese ist im § 4 der genannten Verordnung für Landräte geregelt und in der aktuellen Fassung vom 23.10.2017 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 47/2017 S. 1768) bekanntgemacht und durch Beschluss des Kreistages zu regeln.

Kommt innerhalb von 2 Monaten nach dem Beginn der Amtszeit kein Beschluss zustande, so wird bis zur Beschlussfassung ein Betrag in Höhe von 50 v.H. der in Betracht kommenden Höchstbetrag gewährt.

Die Aufwandsentschädigung unserer ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht gemäß § 11 unserer Hauptsatzung ebenfalls dem jeweiligen Höchstsatz entsprechend der „Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit“.


Wesentliche Diskussionen gab es keine. Bei diesem Tagesordnungspunkt hatte Torsten Blümel (Die Linke) als Beigeordneter, die Versammlungsleitung übernommen.
Autor: khh

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