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Bundeswehr aktuell

Die Bundeswehr informiert

Donnerstag, 12. Juli 2018, 00:28 Uhr
In der letzten Zeit kam es des Öfteren dazu, dass Personen das Übungsplatzgebiet in Bad Frankenhausen unrechtmäßig betreten haben. Dazu diese Meldung der Bundeswehr...

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der letzten Zeit kam es des Öfteren dazu, dass Personen das Übungsplatzgebiet unrechtmäßig betreten haben. Dies ist in Anbetracht der hohen Gefährdung durch Restmunition und Blindgänger nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Für mich als Standortältester Bad Frankenhausen gibt es bei Verstößen gegen das Verbot des Betretens des Standortübungsplatz BAD FRANKENHAUSEN keinen Handlungs-spielraum. Ich bin zur Übergabe an die Polizei zur strafrechtlichen Verfolgung gezwungen.

Die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen dient allein Ihrer Sicherheit und der
Sicherheit aller Soldatinnen und Soldaten, die auf dem Standortübungsplatz Bad Frankenhausen üben und ausgebildet werden.

Die Bundeswehr nutzt den Standortübungsplatz Bad Frankenhausen intensiv für Ausbildung und Übung. Die Grenzen dieses Standortübungsplatzes und der Ausbildungsanlagen sind mit Warntafeln gekennzeichnet, die die Gebiete deutlich als „Militärischen Sicherheitsbereich“ ausweisen und darauf hinweisen, dass „Unbefugtes Betreten verboten ist und Zuwiderhandlungen verfolgt werden“.
Das gilt auch für Straßen und Wege innerhalb des Standortübungsplatzes.
Die Warntafeln haben folgenden Wortlaut:

Auf der dem Platz abgewandten Seite:
Militärischer Sicherheitsbereich
Grenze des Standortübungsplatzes
Schieß- und Übungsbetrieb
Blindgänger! Lebensgefahr!
Unbefugtes Betreten des Platzes ist
verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Die Standortälteste/Der Standortälteste

Platz zugewandte Seite:
Grenzen des militärischen Sicherheits-
Bereiches
Berühren und Aneignen von Gerät,
Munition und Munitionsteilen ist verboten!

Die Standortälteste/Der Standortälteste

Demzufolge ist das Betreten des Standortübungsplatzes verboten!

Das Betretungsverbot dient sowohl dem Schutz der Soldatinnen und Soldaten als auch dem Schutz der Zivilbevölkerung vor möglichen Gefahren durch Ausbildungs- und Übungsbetrieb sowie die Belastung durch Munition.

Wer also vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot eine militärische Anlage betritt, handelt ordnungswidrig nach Paragraph 114 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Nicht zuletzt machen Sie sich des Hausfriedensbruches schuldig! Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.


Die Schießanlage auf dem Standortübungsplatz Bad Frankenhausen wird intensiv im scharfen Schuss genutzt. Der Schießbetrieb wird durch rote Flaggen, geschlossene Schranken und Schrankenposten angezeigt.

Allgemeine Schießzeiten:

Montag bis Donnerstag 07:00 – 17:00
Montag – Donnerstag 17:00 – 23:00 (an 2 Tagen pro Woche)
Freitag 07:00 – 15:00
Samstag (bei Bedarf) 07:00 – 15:00
Autor: khh

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