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Meldung aus dem Landratsamt

Es wird teurer und billiger

Mittwoch, 12. September 2018, 00:40 Uhr
Bei den Kosten für die Abfallbeseitigung gibt es keine großen Sprünge, weder hoch noch runter. Wie es ab 1. Januar aussehen wird, hat jüngst der Kreistag beschlossen...

Es ging um die Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftssatzung –KrWS-) und die Abfallgebührensatzung (AbfGS) des Kyffhäuserkreises.


Der Kreistag beschloss die neue Abfallgebührensatzung des Kyffhäuserkreises - gültig ab dem 01.01.2019. Die Abfallgebührensatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Die Abfallgebühren sind nach den gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen zu kalkulieren und so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten für die öffentliche Abfallentsorgung im Kyffhäuserkreis decken. In der vorgelegten neuen Abfallgebührensatzung wurden die Abfallgebühren für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2022 neu kalkuliert. Im Ergebnis der Kalkulation ist eine moderate Senkung der Abfallgebühren wie folgt zu verzeichnen.

Es wird teurer und billiger (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis) Es wird teurer und billiger (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)

Die Abfallgebühren wurden kostendeckend kalkuliert und die bestehende Gebührenausgleichsrücklage im neuen Kalkulationszeitraum, wie gesetzlich gefordert, aufgelöst.


Änderungen Gebühren

Der Kreistag beschloss die neue Kreislaufwirtschaftssatzung des Kyffhäuserkreises - gültig ab dem 01.01.2019.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Am 1. Juni 2012 ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG) in Kraft getreten. Die Kreislaufwirtschaft soll noch stärker auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden.

Als Kernelement legt das KrWG in § 6 die fünfstufige Abfallhierarchie fest. Danach gilt grundsätzlich folgende Rangfolge unter den Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen:

- Vermeidung,
- Vorbereitung zur Wiederverwendung,
- Recycling,
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
- Beseitigung.

Mehr als fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des KrWG ist auch das Abfallgesetz im Freistaat Thüringen an das Bundesrecht angepasst und in einem Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) neugefasst worden. Das Landesgesetz trat zum 01.12.2017 in Kraft.

Die Ziele des Ressourcenschutzes und der Wiederverwendung ziehen sich dabei als Grundsatz durch das Gesetz. Zunächst ist in § 1 jede Person angesprochen, sich so zu verhalten, dass u. a. eine Wiederverwendung gebrauchter Rohstoffe und Ressourcen ermöglicht wird. Die öffentliche Hand wiederum wird in § 2 in die Pflicht genommen, in ihrem gesamten Wirkungskreis zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beizutragen.

Ausgehend von diesen Anforderungen wurde die Kreislaufwirtschaftssatzung des Kyffhäuserkreises überarbeitet und an das KrWG und das ThürAGKrWG angeglichen, wobei unser bestehendes Abfallwirtschaftssystem nicht verändert wird.


Änderungen Abfallsatzung
Autor: khh

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