Fr, 15:18 Uhr
13.12.2013
Promillegrenze gilt auch für Autoscooter
Weihnachtsmärkte haben in Deutschland aktuell Hochkonjunktur. Vor den Feiertagen werden Glühweinstände, Lebkuchen- und Christstollenverkaufsbuden aber auch die zahlreichen Fahrgeschäfte auf den Märkten stark frequentiert...
Leider kommt es dabei allerdings aufgrund von Unachtsamkeit und Übermut immer wieder zu Unfällen, teilt der TÜV Thüringen mit. Marco Kopelmann, Experte der Prüfstelle für Festigkeit und Fliegende Bauten des TÜV Thüringen, rät von einem zu hohen Glühweinkonsum vor Fahrtantritt mit Karussell, Autoscooter, Riesenrad oder Achterbahn ab.
Was die wenigsten wissen ist, dass alkoholisierte Personen von der Beförderung in Fahrgeschäften auszuschließen sind, so Kopelmann. Und das aus gutem Grund. Alkohol steigert Übermut und Unachtsamkeit. Viele Unfälle an Fahrgeschäften sind darauf zurückzuführen, weiß der Karussell-Experte.
Generell sind Fahrgeschäfte als sicher einzuschätzen, sie unterliegen dem Baurecht und werden regelmäßig wiederkehrend sowie vor dem Aufbau geprüft. Im eigenen Interesse sollten bei der Benutzung jedoch einige Grundregeln beachtet werden.
Fahrgeschäfte dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Den Hinweisen des Bedienpersonals, ist dabei stets Folge zu leisten. Arme und Beine gehören immer ins Fahrzeug beziehungsweise die Gondeln, unterstreicht Kopelmann. Ebenso ist die vorgeschriebene Sitzposition während der gesamten Fahrt beizubehalten. Sicherheitsgurte oder Sicherheitsbügel müssen stets möglichst eng am Körper anliegen. Nur so können diese ihre Funktion erfüllen, legt Karussell-Experte Marco Kopelmann den vergnügungssüchtigen Weihnachtsmarktbesuchern wärmstens ans Herz.
Je spektakulärer ein Fahrgeschäft, desto wichtiger sind diese Sicherheitsratschläge. Sie beeinträchtigen in keinster Weise das Fahrvergnügen, sondern sorgen dafür, dass der Weihnachtsmarktbesuch in angenehmer Erinnerung bleibt.
Autor: redLeider kommt es dabei allerdings aufgrund von Unachtsamkeit und Übermut immer wieder zu Unfällen, teilt der TÜV Thüringen mit. Marco Kopelmann, Experte der Prüfstelle für Festigkeit und Fliegende Bauten des TÜV Thüringen, rät von einem zu hohen Glühweinkonsum vor Fahrtantritt mit Karussell, Autoscooter, Riesenrad oder Achterbahn ab.
Was die wenigsten wissen ist, dass alkoholisierte Personen von der Beförderung in Fahrgeschäften auszuschließen sind, so Kopelmann. Und das aus gutem Grund. Alkohol steigert Übermut und Unachtsamkeit. Viele Unfälle an Fahrgeschäften sind darauf zurückzuführen, weiß der Karussell-Experte.
Generell sind Fahrgeschäfte als sicher einzuschätzen, sie unterliegen dem Baurecht und werden regelmäßig wiederkehrend sowie vor dem Aufbau geprüft. Im eigenen Interesse sollten bei der Benutzung jedoch einige Grundregeln beachtet werden.
Fahrgeschäfte dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Den Hinweisen des Bedienpersonals, ist dabei stets Folge zu leisten. Arme und Beine gehören immer ins Fahrzeug beziehungsweise die Gondeln, unterstreicht Kopelmann. Ebenso ist die vorgeschriebene Sitzposition während der gesamten Fahrt beizubehalten. Sicherheitsgurte oder Sicherheitsbügel müssen stets möglichst eng am Körper anliegen. Nur so können diese ihre Funktion erfüllen, legt Karussell-Experte Marco Kopelmann den vergnügungssüchtigen Weihnachtsmarktbesuchern wärmstens ans Herz.
Je spektakulärer ein Fahrgeschäft, desto wichtiger sind diese Sicherheitsratschläge. Sie beeinträchtigen in keinster Weise das Fahrvergnügen, sondern sorgen dafür, dass der Weihnachtsmarktbesuch in angenehmer Erinnerung bleibt.