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Di, 13:05 Uhr
30.06.2015

Gesetzentwurf beschlossen

Die Finanzhilfe des Landes für die Schulen in freier Trägerschaft soll von 133,9 Millionen Euro 2014 auf 146,3 Millionen Euro in diesem Jahr und damit um 9,3 Prozent steigen. Darüber hinaus erhalten die Schulträger einen jährlichen Steigerungsbetrag von 1,9 Prozent...


Dieser soll erstmals zum dem 1. Februar 2017 und danach jährlich ab dem 1. August 2018 gezahlt werden. Neu eingeführt wird ein Festbetragsmodell. Die freien Träger erhalten damit einen im Gesetz definierten Betrag pro Schüler. Damit ist für sie transparent, mit welchen staatlichen Geldern sie rechnen können.

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Das sind die Eckpunkte des heute vom Kabinett in zweiter Lesung beschlossenen Gesetzentwurfs über die Schulen in freier Trägerschaft. Er wird nun dem Thüringer Landtag mit dem Ziel der Beratung im Juli-Plenum übersandt.

Bildungsministerin Birgit Klaubert unterstreicht: „Die intensiven Debatten der vergangenen Wochen haben sich gelohnt – das Ergebnis kann sich sehen lassen. Wir statten die freien Schulträger, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, deutlich besser aus und halten damit Wort. Thüringen hat ein leistungs- und wettbewerbsfähiges Bildungssystem, das im Ländervergleich sehr weit vorn steht. Mit der Novellierung des Gesetzes über die freien Schulen fügen wir dem einen weiteren Mosaikstein hinzu.“ Die gesetzliche Neuregelung wird nach einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2014 notwendig. Zudem ist das alte Gesetz bis zum 31. Dezember 2015 befristet.

In dem Gesetz werden zum einen die Regelungen über die staatliche Finanzhilfe so geändert, dass sie den Anforderungen des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung entsprechen. Die Vorgaben des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Mai 2014 werden umgesetzt, insbesondere werden die wesentlichen Regelungen im Gesetz selbst statt wie bisher in einer Durchführungsbestimmung getroffen. Ein Festbetragsmodell legt einen bestimmten Betrag fest, der für einen Schüler einer Schule oder einer Schulform gezahlt wird.

Klaubert: „Wir haben einen guten Gesetzentwurf, der für die freien Trägern zahlreiche positive Effekte bringt. Dazu gehören neben der Erhöhung der staatlichen Finanzhilfe mehr Transparenz bei der Berechnung der staatlichen Zuweisungen sowie vereinfachte Verwaltungsregelungen, weniger Bürokratie und einfachere Handhabung der Vorschriften.“

Die Ministerin dankt allen, die sich engagiert in die Diskussion eingebracht haben. Der Gesetzentwurf sei nach dem ersten Kabinettsdurchgang den 104 Trägern der Schulen in freier Trägerschaft sowie 62 weiteren interessierten Institutionen und Gremien des Landes zur Anhörung zugeleitet worden. Das Ministerium habe 50 schriftliche Stellungnahmen erhalten, von denen sich viele auf die jährliche Steigerung der staatlichen Finanzhilfe bezogen.

„Ich bin überzeugt: Die gefundene Lösung von 1,9 Prozent garantiert den freien Schulen eine gute und auskömmliche Finanzierung in der Zukunft. Das eröffnet ihnen die Möglichkeit für gute pädagogische Angebote, die von Eltern und Schülern sehr geschätzt werden. Die freien Schulen werden auch in Zukunft unsere Schullandschaft bereichern.“
Autor: red

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