Mi, 10:33 Uhr
16.03.2016
Bundespolitiker äußern sich
Neues aus Berlin (16)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: Alters- und Ehejubiläen. Steinke: Alters- und Ehejubiläen in der lokalen Presse wieder veröffentlichen - der berechtigte Widerstand zum Bundesmeldegesetz...
Was insbesondere ältere Menschen vor allem auf dem Lande seit einiger Zeit ärgert, nennt sich im Beamtendeutsch Bundesmeldegesetz. Dahinter steht nichts anderes als das nun seit 01. November 2015 bundesweit einheitlich geregelt wird, was sonst die Länder auch selbst und landesspezifisch mit den Daten ihrer Einwohner regeln konnten. So z.B. die Angabe von Geburtstags- und Ehejubiläen in der jeweiligen lokalen Zeitung. Viele Abonnenten schlagen nämlich zum Frühstücksei erst mal die lokale Seite auf, um zu erfahren, wer in der Ortschaft oder Nachbarschaft im Rentnerdasein seinen Geburtstag oder einen der selten gewordenen Silber-, goldenen oder gar diamantenen Hochzeitstage feiert.
Nun haben sich die Länder auf eine bundeseinheitliche Definition geeinigt, dass öffentliche Angaben im Jahresrhythmus ab dem 70. Lebensjahr aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zu viel des Guten wäre. Somit verständigte man sich auf ein 5-Jahres-Rhythmus vom 70. bis 100. Lebensjahr. D.h., nur noch die runden und die halbrunden Altersjubiläen dürfen veröffentlicht werden. Denn, man höre und staune, die Datenübermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung stellt einen besonders schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar… Dieser schwerwiegende Eingriff kommt aber immer genau dann nicht zum Tragen, wenn man gerade nullt oder fünfert. Aber Abhilfe ist vorgeschlagen worden: Die Betreffenden können ja zum Zwecke der Gratulation der Lokalpresse ihr Geburtsjubiläum mitteilen. Aber das wäre ja gerade so, als würde man sich den Blumenstrauß selber schenken.
Nun regt sich Widerstand. Einige schreiben fleißig an die Presse, andere an den Petitionsausschuss – doch bisher ohne Erfolg. Es gibt jedoch einen Hoffnungsschimmer, denn die Bundesregierung lenkt in einer Stellungnahme zu den Petitionen vorsichtig ein: Sollte sich allerdings im weiteren Verlauf der Praxisanwendung zeigen, dass die …in Anwendung befindliche Regelung zu den Alters- und Ehejubiläen einer Anpassung bedarf, wird das Bundesministerium des Innern sich einer Änderung der Vorschriften nicht verschließen.
Deshalb mein Aufruf: Bürgerinnen und Bürger greift zur spitzen Feder und legt Beschwerde beim Petitionsausschuss ein.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhWas insbesondere ältere Menschen vor allem auf dem Lande seit einiger Zeit ärgert, nennt sich im Beamtendeutsch Bundesmeldegesetz. Dahinter steht nichts anderes als das nun seit 01. November 2015 bundesweit einheitlich geregelt wird, was sonst die Länder auch selbst und landesspezifisch mit den Daten ihrer Einwohner regeln konnten. So z.B. die Angabe von Geburtstags- und Ehejubiläen in der jeweiligen lokalen Zeitung. Viele Abonnenten schlagen nämlich zum Frühstücksei erst mal die lokale Seite auf, um zu erfahren, wer in der Ortschaft oder Nachbarschaft im Rentnerdasein seinen Geburtstag oder einen der selten gewordenen Silber-, goldenen oder gar diamantenen Hochzeitstage feiert.
Nun haben sich die Länder auf eine bundeseinheitliche Definition geeinigt, dass öffentliche Angaben im Jahresrhythmus ab dem 70. Lebensjahr aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zu viel des Guten wäre. Somit verständigte man sich auf ein 5-Jahres-Rhythmus vom 70. bis 100. Lebensjahr. D.h., nur noch die runden und die halbrunden Altersjubiläen dürfen veröffentlicht werden. Denn, man höre und staune, die Datenübermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung stellt einen besonders schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar… Dieser schwerwiegende Eingriff kommt aber immer genau dann nicht zum Tragen, wenn man gerade nullt oder fünfert. Aber Abhilfe ist vorgeschlagen worden: Die Betreffenden können ja zum Zwecke der Gratulation der Lokalpresse ihr Geburtsjubiläum mitteilen. Aber das wäre ja gerade so, als würde man sich den Blumenstrauß selber schenken.
Nun regt sich Widerstand. Einige schreiben fleißig an die Presse, andere an den Petitionsausschuss – doch bisher ohne Erfolg. Es gibt jedoch einen Hoffnungsschimmer, denn die Bundesregierung lenkt in einer Stellungnahme zu den Petitionen vorsichtig ein: Sollte sich allerdings im weiteren Verlauf der Praxisanwendung zeigen, dass die …in Anwendung befindliche Regelung zu den Alters- und Ehejubiläen einer Anpassung bedarf, wird das Bundesministerium des Innern sich einer Änderung der Vorschriften nicht verschließen.
Deshalb mein Aufruf: Bürgerinnen und Bürger greift zur spitzen Feder und legt Beschwerde beim Petitionsausschuss ein.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.