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So, 15:20 Uhr
20.03.2016
Neues aus Sondershausen

Erleichterungen bei Ersatzpflanzungen

Für Sondershäuser könnte es bald etwas einfacher werden, wenn die Satzung zum Schutz des Baumbestandes im April den Stadtrat passieren wird...

Kaum Änderungen wird es bei den geschützten Bäumen geben. Blutbuchen über einen Stammumfang von 30 cm bleiben geschützte Bäume, eben so wie allen anderen Bäume (zum Beispiel Fichten und Tannen) über einem Stammumfang von 65 (außer bei Obstbäumen). Dort muss eine Fällgenehmigung erst beantragt werden bei einem Umfang von über 100 cm Umfang, um alte Obstsorten zu schützen, so Susanne Pautz-Nissen vom Grünamt der Stadt Sondershausen im Gespräch mit kn.

Erleichterungen soll es bei der Praxis von Ersatzpflanzungen geben. Bei größeren Baumschäden nach Unwettern müssen keine Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Das gleiche trifft auf geschädigte Bäume durch fortschreitende Pflanzenschädlinge zu.
Eine Verschärfung wird es geben, bei vernachlässigten Bäumen.

Erleichterungen wird es auch bei der Berechnung von Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume geben.
Bis 70 cm Stammumfang bracht man nur eine Ersatzpflanzung vornehmen, bei 95 cm müssen es zwei sein. Die Zahl der Ersatzpflanzungen wird ca. um ein Drittel zurück gehen können, so Patz-Nissen gegenüber kn.

Änderungen in anderer Richtung wird es auch geben. Bei einem Stammumfang der zu pflanzenden Bäume von 14 bis 16 cm müssen vier Bäume nachgepflanzt werden. Wer jedoch gleich zu stärkeren Bäumen greift muss bei einem Umfang von 18 bis 20 cm nur zwei Neupflanzungen vornehmen. Da wird es für Grundstücksbesitzer einfacher, wenn nicht so viel Platz für Neupflanzungen vorhanden ist.
Autor: khh

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