Mi, 15:50 Uhr
13.04.2016
Bundespolitiker äußern sich
Neues aus Berlin (20)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: Hinzuverdienst für Langzeitarbeitslose flexibler gestalten. Dazu Steinke aus dem Petitionsausschuss...
Was tun als Langzeitarbeitslose/r über 50, wenn man arbeiten will und kann?
Die Wahrscheinlichkeit für Langzeitarbeitslose über 50 Jahre auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist sehr gering. Das macht sie zu einer besonders zu berücksichtigenden Gruppe innerhalb des Personenkreises, der auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist. Diese Regelsätze sind ohnehin zu gering und liegen unterhalb des Existenzminimums. Eine höhere Hinzuverdienstmöglichkeit für ältere Arbeitslose würde dem Umstand Rechnung tragen, dass ihre Position auf dem Arbeitsmarkt besonders schwierig ist.
Damit derjenige, der arbeitet, mehr Geld zur Verfügung hat als derjenige, der keiner Arbeit nachgeht, bestehen Hinzuverdienstmöglichkeiten. Der maximale Freibetrag beträgt jedoch nur 300 Euro pro Monat, im Falle des Zusammenlebens mit minderjährigen Kindern 330 Euro.
Angesichts der gewaltigen sozialen Probleme und Verwerfungen, die sich aus der derzeitigen Gesetzgebung im Sozialbereich ergeben, fordert Kersten Steinke und ihre Fraktion DIE LINKE die Hinzuverdienstgrenzen zu überdenken, um wenigstens hier zu einer geringfügigen Verbesserung der Situation der Betroffenen beizutragen.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhWas tun als Langzeitarbeitslose/r über 50, wenn man arbeiten will und kann?
Die Wahrscheinlichkeit für Langzeitarbeitslose über 50 Jahre auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist sehr gering. Das macht sie zu einer besonders zu berücksichtigenden Gruppe innerhalb des Personenkreises, der auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist. Diese Regelsätze sind ohnehin zu gering und liegen unterhalb des Existenzminimums. Eine höhere Hinzuverdienstmöglichkeit für ältere Arbeitslose würde dem Umstand Rechnung tragen, dass ihre Position auf dem Arbeitsmarkt besonders schwierig ist.
Damit derjenige, der arbeitet, mehr Geld zur Verfügung hat als derjenige, der keiner Arbeit nachgeht, bestehen Hinzuverdienstmöglichkeiten. Der maximale Freibetrag beträgt jedoch nur 300 Euro pro Monat, im Falle des Zusammenlebens mit minderjährigen Kindern 330 Euro.
Angesichts der gewaltigen sozialen Probleme und Verwerfungen, die sich aus der derzeitigen Gesetzgebung im Sozialbereich ergeben, fordert Kersten Steinke und ihre Fraktion DIE LINKE die Hinzuverdienstgrenzen zu überdenken, um wenigstens hier zu einer geringfügigen Verbesserung der Situation der Betroffenen beizutragen.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
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