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Fr, 06:50 Uhr
22.07.2016
Private Krankenversicherung:

Wer sich nicht wehrt, zahlt selbst

Was Privatpatienten tun können, wenn die Versicherung die von ihnen bezahlten Behandlungskosten nicht oder nur teilweise erstattet, listet die Zeitschrift Finanztest in ihrer August-Ausgabe auf. Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest erklären, worauf Versicherte Anspruch haben und wie sie ihre Forderungen durchsetzen können...


Veröffentlicht ist das in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und auf www.test.de/pkv-streit.

Wenn Krankenversicherer kürzen oder nicht zahlen wollen, zweifeln sie häufig die medizinische Notwendigkeit der Behandlung an, sehen Kosten oder Umfang der Behandlung als überhöht an oder geben an, dass die Leistung nicht im Versicherungsvertrag enthalten sei.

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Patienten sollten ihren Arzt deshalb vor der Behandlung fragen, ob es nach seiner Erfahrung zu Problemen bei der Erstattung durch die Krankenversicherung kommen kann. Ist dies der Fall, sollte man sich einen Kostenvoranschlag vom Arzt geben lassen und diesen beim privaten Versicherer einreichen.

Werden bereits gezahlte Rechnungen nicht erstattet, empfiehlt es sich, den Ombudsmann für die private Krankenversicherung einzuschalten. Das Verfahren ist für Versicherte kostenlos und die Versicherungen folgen in der Regel den Empfehlungen. Will die Versicherung nicht zahlen, sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen, der möglichst Fachanwalt für Versicherungsrecht ist. Auch einige Verbraucherzentralen bieten eine kostenpflichtige Rechtberatung für Privatversicherte an.

Der ausführliche Artikel erscheint in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 20.07.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/pkv-streit abrufbar.
Autor: nnz

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