Mi, 17:04 Uhr
15.02.2017
Bundesprogramm bewilligt
Finanzielle Unterstützung für neue Arbeitsplätze
Wie Elisabeth Katzmann als Geschäftsführerin des Jobcenters nun verlauten ließ, wurden dem Jobcenter Kyffhäuserkreis für 2017 40 weitere Beschäftigungsplätze bewilligt. Diese freien Plätze beziehen sich auf das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt...
Schon vor einem Jahr wurde 40 Langzeit-Arbeitslosen in der Kyffhäuserregion die Gelegenheit geboten, über das Bundesprogramm bei Trägern, Vereinen sowie Beschäftigungsgesellschaften im Landkreis eingestellt zu werden.
Im Rahmen des Förderprogramms wurden die Beschäftigten für wettbewerbsneutrale Arbeiten eingesetzt, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Förderung dieser Arbeitsplätze ist bis zum Ende des Jahres 2018 bewilligt worden. Ab sofort steht die Förderung für weitere 40 Arbeitsplätze für 30 Stunden pro Woche zur Verfügung.
Das Förderprogramm schließt einen Anspruch der Arbeitgeber auf eine Förderung in Höhe von 1.370 Euro pro Monat und Arbeitsplatz für sozialversicherungspflichtige Einstellungen ein. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines solchen Arbeitsplatzes sind klar geregelt: Betroffene müssen mindestens vier Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben, arbeitslos und mindestens 35 Jahre alt sein.
Jobcenter stehen Interessenten Rede und Antwort
Telefonische Beratungen zu dieser Thematik bieten das Jobcenter Sondershausen unter der Telefonnummer 03632/616 197 oder das Jobcenter Artern unter der Nummer 03466/363 162 an. Gern sind die Mitarbeiter der Jobcenter bereit, Interessenten bei der Antragstellung zu unterstützen oder geeignete Kandidaten für die Arbeitsplätze auszuwählen.
Während des Beschäftigungsverhältnisses stehen die Jobcenter für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer unterstützend zur Seite. Dieses Förderprogramm könnte die ohnehin positive Entwicklung des Arbeitsmarktes in der Kyffhäuser-Region zusätzlich vorantreiben.
Autor: nnzSchon vor einem Jahr wurde 40 Langzeit-Arbeitslosen in der Kyffhäuserregion die Gelegenheit geboten, über das Bundesprogramm bei Trägern, Vereinen sowie Beschäftigungsgesellschaften im Landkreis eingestellt zu werden.
Im Rahmen des Förderprogramms wurden die Beschäftigten für wettbewerbsneutrale Arbeiten eingesetzt, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Förderung dieser Arbeitsplätze ist bis zum Ende des Jahres 2018 bewilligt worden. Ab sofort steht die Förderung für weitere 40 Arbeitsplätze für 30 Stunden pro Woche zur Verfügung.
Das Förderprogramm schließt einen Anspruch der Arbeitgeber auf eine Förderung in Höhe von 1.370 Euro pro Monat und Arbeitsplatz für sozialversicherungspflichtige Einstellungen ein. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines solchen Arbeitsplatzes sind klar geregelt: Betroffene müssen mindestens vier Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben, arbeitslos und mindestens 35 Jahre alt sein.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Einen Anspruch auf die Förderung durch den Bund haben all die Vereine, Arbeitgeber und Träger, welche die Einrichtung der Arbeitsplätze an den Förderrichtlinien des Bundesprogramms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt orientieren. Die berufliche Ausrichtung spielt für den Erhalt der Förderung nur eine untergeordnete Rolle – sei es die Bedienung einer Infrarot-Schweißanlage, eine betreuende Tätigkeit mit pädagogischer Ausrichtung oder eine Anstellung in einem Reinigungsunternehmen.Jobcenter stehen Interessenten Rede und Antwort
Telefonische Beratungen zu dieser Thematik bieten das Jobcenter Sondershausen unter der Telefonnummer 03632/616 197 oder das Jobcenter Artern unter der Nummer 03466/363 162 an. Gern sind die Mitarbeiter der Jobcenter bereit, Interessenten bei der Antragstellung zu unterstützen oder geeignete Kandidaten für die Arbeitsplätze auszuwählen.
Während des Beschäftigungsverhältnisses stehen die Jobcenter für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer unterstützend zur Seite. Dieses Förderprogramm könnte die ohnehin positive Entwicklung des Arbeitsmarktes in der Kyffhäuser-Region zusätzlich vorantreiben.