Da gibt es in Ebeleben einen sehr rührigen Förderverein, der seit Jahren den Schlosspark zu einem Kleinod entwickelt hat. Und das wieder dieser Vandalismus...
Vandalismus im Schlosspark Ebeleben (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Heimgesucht wurde dieses Mal die große Kaskade. Was von weitem noch nicht gleich auffällt, in der Vergrößerung wird es sichtbar.
Vandalismus im Schlosspark Ebeleben (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Dem Neptun wurde eine Hand abgeschlagen und der Dreizack wurde abgebrochen. Zum Glück sind die Stücke erhalten worden. Aber zurzeit überlegt man, wie das Ganze wieder repariert wird.
Vandalismus im Schlosspark Ebeleben (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Es ist leider nicht die einzige Beschädigung. Am großen Springbrunnen gab es auch eine Beschädigung.
Vandalismus im Schlosspark Ebeleben (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Dem Hirsch wurde ein Ohr abgeschlagen.
Sicher keine große Sache aber es ist einfach nicht nachvollziehbar, was so ein Unfug soll.
Leider gibt es für solche Vandalismustaten meines Erachtens keine "gerechten" Strafen oder eine Wiedergutmachung seitens der/des/ Täters. Auch hier sollte das BGB und das StGB dringend reformiert werden. Neben dem sachlichen Schaden, der sich eventuell noch in Ziffern benennen ließe, gibt es aber einen weiteren emotionalen Schaden, nicht nur bei dem sehr rührigen Verein des Schlossparkes. Wie kann man nun den Schaden begrenzen, reparieren um das ursprüngliche Bild wiederherstellen zu können?
Ach kommen Sie, Ihr Kommentar geht jetzt eindeutig zu weit. Wir reden hier über eine Sachbeschädigung einiger Skulpturen...natürlich stellt dies eine Straftat dar, doch ist hier der Schaden eher materieller Natur. Es gibt einige Berufszweige die sich mit der Instandsetzung solcher Beschädigungen beschäftigen. Und dies mit einer solch unglaublichen Perfektion, dass Sie von einem etwaigen Schaden nichts mehr sehen. Sollte jemand, trotz Beseitigung des Schaden, einen bleiben emotionalen Schaden behalten, würde ich dem "Opfer" den Rat geben sich Hilfe zu suchen!
"...Leider gibt es für solche Vandalismustaten meines Erachtens keine "gerechten" Strafen oder eine Wiedergutmachung seitens der/des/ Täters...gibt es aber einen weiteren emotionalen Schaden..."
Solch einen Kommentar würde ich doch dann eher nach Gewaltdelikten, Vergewaltigungen, Mord, u.Ä. erwarten. Denn dort bleibt bei Opfern und Angehörigen in jedem Fall ein emotionaler Schaden zurück. Und dieser lässt sich, im Gegensatz zu dieser Sachbeschädigung , nicht wiedergutmachen.