Do, 21:05 Uhr
30.01.2020
Neues aus Sondershausen
Personalien bestätigt
Im Stadtrat in Sondershausen ging es heute um Personalien, wobei es keine Überraschungen gab...
Festlegung der leitbildverantwortlichen Personen aus dem Stadtrat für die einzelnen Handlungsfelder des Leitbildes der Stadt Sondershausen 2030
Die vorgeschlagenen Personen wurden einstimmig bestätigt:
Hier das Ganze als pdf-Datei:
Leitbildverantwortliche
Berufung der Mitglieder in den Musikbeirat
Die Berufung erfolgte einstimmig.
- Prof. Eckart Lange
- Daniel Klajner
- Matthias Deichstetter
- Claudia Langhammer
- Marleen Schmidt
Aus der Begründung:
Die Gründung eines Musikbeirates ist ausdrückliches Schlüsselprojekt im Leitbild 2030 der Stadt Sondershausen. Eine vielfältige Kulturlandschaft ist Grundlage für ein attraktives und qualitativ hochwertiges, gemeinschaftliches Zusammenleben. Der Fokus dieses Musikbeirates soll dabei vor allem musikalische und wirtschaftliche Bereiche verknüpfen und Sondershausen zu einer internationalen Sichtbarkeit verhelfen
.
Gemäß § 5 Absatz. 1 der Satzung für den Musikbeirat der Stadt Sondershausen werden die Mitglieder des Musikbeirates auf Empfehlung des Kulturausschusses des Stadtrates der Stadt Sondershausen, durch den Stadtrat für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates, berufen.
Die Mindestzahl um arbeitsfähig zu sein sind fünf Mitglieder.
Autor: khhFestlegung der leitbildverantwortlichen Personen aus dem Stadtrat für die einzelnen Handlungsfelder des Leitbildes der Stadt Sondershausen 2030
Die vorgeschlagenen Personen wurden einstimmig bestätigt:
Hier das Ganze als pdf-Datei:
Leitbildverantwortliche
Berufung der Mitglieder in den Musikbeirat
Die Berufung erfolgte einstimmig.
- Prof. Eckart Lange
- Daniel Klajner
- Matthias Deichstetter
- Claudia Langhammer
- Marleen Schmidt
Aus der Begründung:
Die Gründung eines Musikbeirates ist ausdrückliches Schlüsselprojekt im Leitbild 2030 der Stadt Sondershausen. Eine vielfältige Kulturlandschaft ist Grundlage für ein attraktives und qualitativ hochwertiges, gemeinschaftliches Zusammenleben. Der Fokus dieses Musikbeirates soll dabei vor allem musikalische und wirtschaftliche Bereiche verknüpfen und Sondershausen zu einer internationalen Sichtbarkeit verhelfen
.
Gemäß § 5 Absatz. 1 der Satzung für den Musikbeirat der Stadt Sondershausen werden die Mitglieder des Musikbeirates auf Empfehlung des Kulturausschusses des Stadtrates der Stadt Sondershausen, durch den Stadtrat für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates, berufen.
Die Mindestzahl um arbeitsfähig zu sein sind fünf Mitglieder.
