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Mo, 08:46 Uhr
07.06.2021
Leinenpflicht im Wald schützt Wildtiere und Waldbesucher

Hohe Strafen der Hundebesitzer

Die Zahl der Waldbesucher, die ihren Hund in den heimischen Wäldern ausführen, ist ungebrochen hoch. Viele Hundehalter nutzen gerne die Chance, ihrem geliebten Vierbeiner Auslauf im schattenspendenden Wald zu bieten...

Um ihren Schutz geht es: Ricke mit Kitz. Letzteres hat keine Überlebenschance bei einer Hetze durch einen frei laufenden Hund im Wald   (Foto: Ralf Sikorsky) Um ihren Schutz geht es: Ricke mit Kitz. Letzteres hat keine Überlebenschance bei einer Hetze durch einen frei laufenden Hund im Wald (Foto: Ralf Sikorsky)



Leinenpflicht im Wald schützt Wildtiere und Waldbesucher
Manche Hundebesitzer ignorieren die Anleinpflicht im Wald: Damit nimmt die Gefahr zu, dass Wildtiere durch freilaufende, ungehorsame oder wildernde Hunde aufgeschreckt, verletzt oder gar getötet werden. Deshalb regelt das Thüringer Waldgesetz zum Schutz des Wildes, dass Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden, ganzjährig an der Leine zu führen sind. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen bis zu 2.500 Euro rechnen.

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Auch Hundehalter dürfen die Lebensgemeinschaft Wald nicht beeinträchtigen „Das Thüringer Waldgesetz erlaubt es, den Wald zum Zweck der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr zu betreten.

Jeder Waldbesucher muss sich jedoch so verhalten, dass er die Lebensgemeinschaft Wald nicht stört oder beeinträchtigt. Dies gilt auch für Hundehalter", erklärt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand und selbst leidenschaftlicher Hundebesitzer.

Immer wieder ist hingegen festzustellen, dass Hundeführer ihre Vierbeiner, entgegen der waldgesetzlichen Regelungen, ohne Leine und außerhalb des Einwirkbereiches laufen lassen. Diese Hunde wittern im Wald die Fährten von Wildtieren oder begegnen diesen direkt und nehmen ggf. die Verfolgung auf. Im Regelfall hilft dann alles Pfeifen und Rufen nicht – der Hund ist, je nach Rasse mehr oder weniger, vom Jagdfieber gepackt.

Dies kann allerdings nicht nur böse für das Wildtier enden, sondern auch für den Hund. Besonders das Queren von vielbefahrenen Straßen beim Hetzen des Wildes kann für Jäger und Gejagten den schnellen Tod bedeuten – von der zusätzlichen Gefahr für Dritte einmal abgesehen. Diesem kann man vorbeugen, indem man den Hund, wie im Thüringer Waldgesetz gefordert, anleint.

Rücksicht auf andere Waldbesucher nehmen
Außer Kontrolle geratene Hunde sind im Wald aber nicht nur eine Gefahr für das Wild, sondern auch für sonstige Waldbesucher und Erholungssuchende – etwa die Reiter. So reagieren Pferde naturbedingt auf schnelllaufende Hunde mit einem Fluchtreflex, mit ggf. gefährlichen Folgen für Ross und Reiter.

Hier können Schadensersatzforderungen erheblichen Ausmaßes auf jene Hundeführer zukommen, die das gesetzlich geforderte Anleinen ihrer Vierbeiner für überflüssig halten. Und noch ein Aspekt ist Gebhardt wichtig: Nicht selten passiert es, dass freilaufende Hunde durch eine Frischlinge führende Wildsau angegriffen werden – mit oft tödlichen Folgen für den Hund.
Autor: emw

Kommentare
Halssteckenbleib
07.06.2021, 21.28 Uhr
Zu DDR Zeiten
hat das niemanden interessiert. Gestorben ist auch niemand dran. Heutzutage ist aber auch die kleinste Kleinigkeit gleich mit größter Gefahr für alles was keucht und fleucht behaftet. Immer schön den ach so hoch geschätzten Bürger kurz halten. Eine falsche Bewegung und schon winken harte Strafen. Alles wird nur diktiert. Das hast du so...das hast du so usw. zu machen . Schlimm ist das geworden.
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