Wieder brannte es gestern Abend in den "Engelsdörfern" im Kyffhäuserkreis. Am Ortsausgang von Kirchengel brannten Strohballen. Die Polizei geht von Brandstiftung aus...
Brandstiftung:Strohballen in Kirchengel angezündet Foto: S.Dietzel
Zu einem Brand wurden am Donnerstagabend die Feuerwehren aus Westerengel, Holzengel, Feldengel und Kirchengel alarmiert. Am Ortsausgang von Kirchengel lagerten in zwei Strohlagern ca. 350 Strohballen, die auf einer Fläche von 50 Metern aufgeschichtet waren. Gut 600 Meter Schlauchleitung mussten die Kameraden der Feuerwehren legen, um die Versorgung mit Löschwasser zu gewährleisten. Fünfundzwanzig Einsatzkräfte waren insgesamt im Einsatz.
Gegen 21.30 Uhr wurde das Feuer entdeckt. Trotz der sofort eingeleiteten versuchter Löschmaßnahmen konnte das Feuer nicht eingedämmt werden. In Absprache mit dem Eigentümer entschlossen sich die Einsatzkräfte die Strohballen kontrolliert abbrennen zu lassen. Dabei galt es zu verhindern, dass die Flammen auf ein zweites Lager übergreifen. Es war inzwischen der elfte Brandeinsatz, den die Feuerwehren hier bereits absolvierten.
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Der Eigentümer hat einen Schaden zwischen sieben- und zehntausend Euro zu tragen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen Verdacht der Brandstiftung aufgenommen.
Wer hat in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 21.30 Uhr im Bereich Kirchengel Beobachtungen gemacht, die mit der Brandstiftung in Verbindung stehen könnten? Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Nordhausen unter 03631/960 entgegen.
Update:
Auch am Vormittag waren die Freiwilligen Feuerwehren der Engelsdörfer" mit den Löscharbeiten beschäftigt. Unterstützung bekamen sie durch das Landwirtschaftliche Unternehmen Udo Schulze Bisping aus Holzengel welches mit einem Radlader die Strohballen auseinander zog. Wir haben für Sie weitere Fotos in die Galerie gestellt.
...ist nicht gleichzusetzen mit Trotteln, die wie in der Straße der Jugend zweimal wöchentlich einen Feierwehreinsatz erforderlich machen, weil sie trotz Topf auf der Kochplatte einpennen.
Es ist schon ein Unterschied, ob man nachlässig sein Eigentum zerstört, oder mutwillig und vorsätzliche Fremdes. Letzteres fällt auch unter Gewaltbereitschaft.
...weil heutzutage niemand mehr in den Struwelpeter von Dr. Hoffmann guckt ;)
Schere, Messer, Licht...
Die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Gewaltbereitschaft hilft Opfern auch nicht weiter, wenn sie sich mit der Versicherung herumärgern müssen und der Täter von der Kuscheljustiz mit Samthandschuhen angefasst wird und mangels Einkommen nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden kann.