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Di, 13:38 Uhr
14.03.2023
Thüringer Landesregierung bringt Gesetz auf den Weg

Agrarflächen vor Spekulanten schützen

Die Thüringer Landesregierung stimmte heute im Kabinett dem Entwurf des Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetzes (AFSG) zu. Die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Susanna Karawanskij, betonte: "Mit dem Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz stellen wir Transparenz auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt her...

Symbolbild - Agrarfläche (Foto: Eva Maria Wiegand) Symbolbild - Agrarfläche (Foto: Eva Maria Wiegand)


Eine wirksame Preismissbrauchskontrolle beugt weiteren extremen Flächenteuerungen vor. Mit der Anzeige- und Genehmigungspflicht bei Anteilskäufen, sogenannten Share-Deals, können Spekulationen mit Agrarflächen besser verhindert und unsere regional verankerte Agrarstruktur bewahrt werden. Außerdem wollen wir mit dem Gesetzentwurf die stillstehende Bundesdebatte zum Schutz der Landwirtschaftsflächen erneut anstoßen."

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Die rot-rot-grüne Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Agrarstrukturgesetz zu beschließen. Seit einigen Jahren rücken Agrarflächen als Kapitalanlage immer mehr in den Fokus. Dafür gibt es mehrere Gründe: Neben dem steigenden Flächendruck durch Infrastruktur- und Bauprojekte sowie dem Ausbau der Erneuerbaren Energien erweisen sich auch kapitalstarke Investoren am Bodenmarkt als bedeutende Preistreiber.

Diese Investoren können für landwirtschaftliche Flächen Preise zahlen, die weit über den ortsüblichen Werten liegen und mit landwirtschaftlichen Erträgen allein nicht mehr erwirtschaftet werden können. Seit einigen Jahren beobachten wir daher eine Preisexplosion bei Agrarflächen in Thüringen. Der durchschnittliche Preisanstieg betrug in den letzten 15 Jahren über 125 Prozent. Das ist eine Gefahr für die gewachsene, regional verankerte Agrarstruktur Thüringens, da es für heimische Agrarbetriebe und insbesondere Junglandwirte immer schwerer wird, Agrarflächen zu kaufen.

"Es ist die Aufgabe der Politik, lokalen Landwirtinnen und Landwirten den Zugang zu ihrem wichtigsten Produktionsgut, dem Land, zu sichern und somit ihre wirtschaftliche Grundlage zu erhalten. Die Thüringische Landwirtschaft ist überwiegend von regional verankerten Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben sowie von Agrargenossenschaften unterschiedlicher Größe geprägt. Diese historisch gewachsene Landwirtschaftsstruktur wollen wir bewahren", so Ministerin Karawanskij.

Mit dem neuen Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz (AFSG) solle vor allem Transparenz am Bodenmarkt hergestellt werden. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Kauf- und Pachtverträge am landwirtschaftlichen Bodenmarkt ab einem Hektar angezeigt und genehmigt werden müssen. Bei Zuwiderhandlung können Geldbußen verhängt werden. Erstmals wird eine Anzeige- und Genehmigungspflicht bei sogenannten Share-Deals eingeführt. Bisher liefen diese Anteilskäufe völlig unter dem Radar der öffentlichen Hand. Das bedeutet, wenn Investoren mehr als 50 Prozent der Betriebsanteile von in Thüringen ansässigen Agrarbetrieben erwerben, müssen diese wie ein direkter Landkauf im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum angezeigt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigungspflicht von Share-Deals ab einem Erwerbsanteil von 90 Prozent vorgesehen.

"Nur, wenn wir wissen, wie, zu welchem Preis und durch wen Agrarflächen gehandelt werden, können wir Gefahren für unsere vielfältige und regional verankerte Agrarstruktur erkennen und entsprechend handeln. Denn letztlich wollen wir die Agrarflächen vor allem für unsere heimischen Landwirtschaftsbetriebe sichern. Mit diesem Gesetz können wir nun erstmals valide Daten über die Entwicklungen am landwirtschaftlichen Bodenmarkt erhalten", erläutert die Ministerin.

Im AFSG wird eine wirksame Preismissbrauchskontrolle vorgeschlagen, um weitere Preisexplosionen am landwirtschaftlichen Bodenmarkt einzudämmen. Die geltende Grenze bei 50 Prozent über dem marktüblichen Preis kann in Regionen mit bereits besonders hohen Bodenpreisen auf 20 Prozent über dem Marktpreis abgesenkt werden. Zudem wird das Vorkaufsrecht der Landgesellschaft erweitert und die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert. Wenn ein agrarfremder Käufer Interesse zeigt, kann sie künftig ihr Vorkaufsrecht auch ziehen, wenn zunächst kein kaufbereiter Landwirt bereitsteht. Die Landgesellschaft soll so gestärkt werden, Agrarflächen für regionale Landwirt:innen vorzuhalten und zu sichern. Das forststrukturelle Vorkaufsrecht, das bisher im Thüringer Waldgesetz verankert war, wird ins AFSG übernommen, um Verwaltungsvorgänge zu vereinheitlichen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Ministerin Karawanskij verweist auf die gestiegene Handlungsfähigkeit des Landes zum Schutz der Agrarstruktur: "Landwirtschaftliche Nutzflächen sind die Grundlage unserer Ernährung und somit besonders schützenswert. Es ist unsere Aufgabe, heimischen Agrarbetrieben den Zugang zu ihrer Lebensgrundlage zu sichern. Letztlich erweitern wir mit dem Gesetzentwurf unseren Instrumentenkoffer, um diese historisch gewachsene Landwirtschaftsstruktur im Interesse unserer Landwirtinnen und Landwirte zu bewahren."

Nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf zugestimmt hat, folgt als nächstes die Verbändeanhörung. Nach einer darauffolgenden zweiten Kabinettbefassung geht der Entwurf in die weitere legislative Abstimmung in den Landtag, der dem Gesetz mehrheitlich zustimmen muss. "Ich bin zuversichtlich, dass dieses Gesetz zum Schutz unserer Agrarstruktur und der Thüringer Landwirte eine parlamentarische Mehrheit findet.

Der Erhalt unserer heimischen Landwirtschaft sollte im parteiübergreifenden Interesse liegen", so die Ministerin.
Autor: emw

Kommentare
diskobolos
14.03.2023, 17.44 Uhr
Damit versteht man besser,
dass es der CDU mit der Ablehnung des Gesetz-Entwurfes nur darum ging, den Verkäufern des Bodens maximale Preise zu sichern und der Spekulation durch Kapitalgesellschaften Tür und Tor zu öffnen. Wieder ganz die Partei des Großkapitals!
Bredehder
14.03.2023, 22.18 Uhr
Gute Idee, aber...
...das ist doch schon seit Jahren gesetzlich geregelt.

Wer z. B. 50 ha mittelmäßiges Ackerland erbt, hütet sich schon seit Jahren wegen der Erbschaftssteuer davor, es sofort an Spekulanten zu verhökern. Denn wenn er nicht 15 Jahre lang an Landwirte verpachten oder es selbst beackert würde, würde eine exorbitante Erbschaftssteuer fällig: bei ca. 3 Euro / qm würde der Verkehrswert pi mal Daumen auf 1,5 Mio. Euro geschätzt werden. Der geringste Erbschaftssteuersatz liegt natürlich über 1 Prozent, aber wer könnte selbst den mal eben schnell aus der Portokasse abzwacken?

Und selbst 15 Jahre nach der Erbschaft darf so eine landwirtschaftliche Nutzfläche nur an (mindestens Hobby-) Landwirte verkauft werden - seit Jahren schon!

Nicht mal mehr Hypotheken kann man noch auf Ackerland aufnehmen...
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